Der Ermittlungsrichter bei dem Amtsgericht Leipzig hat am heutigen Tag (06.
April 2013) gegen einen 46-jährigen Mann aus dem Landkreis Leipzig antragsgemäß einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes und des besonders schweren Raubes mit Todesfolge in zwei Fällen erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte hat in seiner polizeilichen Vernehmung nach seiner vorläufigen Festnahme am 05. April 2013 ein Geständnis abgelegt und zugegeben, in der Woche vor Ostern in Pegau/OT Peißen ein Ehepaar (w 68; m 72) aus seinem Bekanntenkreis getötet zu haben. Nach eigener Aussage habe
er versucht sich dort Geld zu leihen, was diese abgelehnt hätten. Im Verlauf des entstandenen Streits habe er sie dann getötet.
Vor dem Ermittlungsrichter hat der Beschuldigte sein Geständnis wiederholt. Die weiteren Angaben des Beschuldigten zum angeblichen Tathergang und zu den Hintergründen der Tat werden derzeit überprüft. Einzelheiten dazu können daher nicht mitgeteilt werden.
Unabhängig davon decken sich die Aussagen des Beschuldigten im Wesentlichen mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen und werden durch
diese bestätigt.
Die vorliegenden Erkenntnisse rechtfertigen die Annahme des dringenden Tatverdachts für die aus dem erlassenen Haftbefehl ersichtlichen Straftaten. Staatsanwaltschaft und Polizei sind bestrebt, die Ermittlungen zeitnah abzuschließen Die Ermittlungsbehörden werden auch zukünftig im Interesse und mit Rücksicht auf die Angehörigen der Getöteten keine Einzelheiten zu den mutmaßlichen konkreten Tatumständen, der Todesursache und einem möglichen Tatwerkzeug mitteilen.
Quelle: PD Leipzig, Staatsanwaltschaft Leipzig
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