Landesdirektion
erlässt Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 655.000 EUR
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid
vom 28. März 2013 der Gemeinde Hartmannsdorf für den „Abbruch des Gebäudes und
Revitalisierung der Brachfläche Obere Hauptstraße 64 in 09232 Hartmannsdorf“
einen Förderbetrag in Höhe von rund 655.000 EUR bewilligt. Die Finanzhilfe wird
durch die Europäische Union im Rahmen des Förderprogrammes „Revitalisierung von
Industriebrachen und Konversionsflächen“ bereitgestellt. Der Fördersatz beträgt
75% der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann in den Jahren 2013 und 2014
abgerufen werden. Bei dem Objekt handelt es sich um eine im Jahr 1900 erbaute
ehemalige Färberei und Textilverarbeitungsfabrik, die aufgrund ihres maroden
baulichen Zustandes in zentraler Ortslage einen gravierenden städtebaulichen
Missstand und eine Gefährdung für den öffentlichen Verkehrsraum darstellt. Die
Gemeinde hatte das 5.700 m² große Grundstück im Jahr 2011 im Zuge eines
Zwangsversteigerungsverfahrens erworben und führt die Brachflächenrevitalisierung
unter Einsatz des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 218.246 EUR durch. Im
Anschluss an die Maßnahme möchte die Gemeinde das Grundstück für interessierte
ansiedlungswillige gewerbliche oder private Bauherren zur Verfügung stellen.
Der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Herr Dietrich Gökelmann, hatte sich
bei einem Ortstermin in der Gemeinde im Februar dieses Jahres selbst von der
Dringlichkeit des Vorhabens überzeugt.
Quelle: Landesdirektion Sachsen
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