Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Februar 2013 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen den 35-jährigen türkischen Staatsangehörigen Metin A. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die vorwiegend im Südosten der Türkei Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben. Seit 2004 begehen Terrorkommandos der PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge in türkischen Großstädten und Tourismuszentren im westlichen Teil des Landes, die in der Zivilbevölkerung zu Verletzten und Todesopfern führten. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren. Die PKK verfügt auch in Europa über eine feste Organisationsstruktur, in die unter anderem ihre Jugendorganisation "Komalen Ciwan" (KC) eingegliedert ist.
Der Angeschuldigte war von März 2008 bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 zunächst in Berlin und später im gesamten Bundesgebiet sowie im europäischen Ausland als hochrangiger Kader der "Komalen Ciwan" (KC) tätig. In Berlin war er vor allem damit befasst, Jugendliche und Heranwachsende an die Organisation heranzuführen. Zudem warb er Rekruten für den Guerillakampf der PKK. Ab Oktober 2008 war er Mitglied der Europaführung der KC mit umfangreichen Entscheidungs- und Anordnungskompetenzen. Er war insbesondere dafür verantwortlich, die Vorgaben der KC-Führung in Europa umzusetzen. Darüber hinaus nahm er in leitender Funktion an Schulungsveranstaltungen teil, welche die KC zur Rekrutierung von Kadern und Guerillakämpfern durchführte.
Der Angeschuldigte wurde am 20. Juli 2011 in der Schweiz festgenommen und
am 1. November 2012 an die deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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