Dienstag, 5. März 2013

Angriff auf Polizeibeamte in Leipzig



Ort: Leipzig, OT Zentrum-Nord, Gerberstraße
Zeit: 04.03.2013, gegen 18:45 Uhr

Im Rahmen ihrer Fuß-/Präsenzstreife führten zwei Beamte (32,30) der Polizeidirektion Leipzig Kontrollmaßnahmen im Umfeld des Hauptbahnhofes durch. Dabei wurden auch zwei Wohnobjekte in der Gerberstraße in Augenschein genommen. Die zwei Beamten kontrollierten die Treppenhäuser und Hausflure und führten Identitäts- und Personalienfeststellungen von Personen durch, die sich in diesen Fluren aufgehalten hatten. Ein 23-jähriger polizeibekannter Mann leistete bei der Personalienfeststellung Widerstand gegen die Beamten, die mit einfacher körperlicher Gewalt beendet wurde. In der weiteren Folge wurden noch zwei Personen (20 w; 26 m) festgestellt, die für dieses Objekt Hausverbot haben. Die beiden Personen wurden des Hauses verwiesen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches durch die Beamten erstattet. Anschließend verließen die Beamten wieder das Haus und wollten ihre Streifentätigkeit fortführen. Als sie aus dem Haus herausgetreten waren, hörten sie plötzlich einen lauten Knall und drehten sich um. Sie mussten feststellen, dass ca. zwei Meter neben ihnen eine Stereoanlage aufschlug, die mit Sicherheit aus einen der oberen Etagen geworfen worden sein musste. Die Stereoanlage hatte ein Gewicht von ca. 6 - 8 kg und die Maße 30cm x 30 x cm x 20cm). Verletzt wurde niemand. Der Gegenstand war jedoch mit Blick auf die große Wurfhöhe geeignet, Personen schwerst zu verletzen. Die Beamten begaben sich sofort unter Beobachtung der Fensterfront in einen sicheren  Abstand. Es war jedoch nicht feststellbar, aus welchem Fenster des Objektes der Gegenstand geworfen wurde. Die Beamten begaben sich umgehend zurück in das Objekt, konnten aber keine Personen im Treppenhaus und Fluren mehr feststellen. Der Tatort wurde gesichert und es erfolgte die Spurensuche und Sicherung des „Wurfgeschosses“ akribisch durchgeführt. Die Ermittlungen der Polizei dauern noch an, ebenso die Prüfungshandlungen zum Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung. (Vo)

Quelle: PD Leipzig

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