Im Rahmen der Binnenfahndung kontrollierten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Ebersbach am 20.04.12, gegen 04:30 Uhr auf der BAB 4
Rastplatz Oberlausitz einen VW -Transporter mit ukrainischen Kennzeichen.
Fahrer und Beifahrer wiesen sich mit gültigen ukrainischen Reisepässen und
polnischen Schengenvisum zur Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit in Polen aus.
Die Reise der beiden Männer führte auf direktem Weg von der Ukraine über Polen
nach Deutschland, um in Neuss Geschäfte zu tätigen. Die dort erworbenen Waren
sollten dann ebenfalls auf direktem Weg wieder in die Ukraine verbracht werden.
Polnische Firmen waren in die Transaktion nicht involviert. Somit bestand der
dringende Verdacht, dass sie unrichtige
bzw. unvollständige Angaben zur Aufenthaltstitelbeschaffung gemacht hatten. Der
Gebrauch des so erschlichenen Visum ist
in Deutschland strafbar. Die Ukrainer im Alter von 43 und 44 Jahren wurden
wegen des Verdachts der strafbaren Einreise und des strafbaren Aufenthalts in
Deutschland in Gewahrsam genommen. Die Bearbeitung dauert an.
Quelle: Bundespolizei
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