Freitag, 20. April 2012

Zwei Ukrainer erschlichen Visum für Geschäfte in Deutschland BAB4 / Bautzen



Im Rahmen der Binnenfahndung kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach am 20.04.12, gegen 04:30 Uhr auf der BAB 4 Rastplatz Oberlausitz einen VW -Transporter mit ukrainischen Kennzeichen. Fahrer und Beifahrer wiesen sich mit gültigen ukrainischen Reisepässen und polnischen Schengenvisum zur Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit in Polen aus. Die Reise der beiden Männer führte auf direktem Weg von der Ukraine über Polen nach Deutschland, um in Neuss Geschäfte zu tätigen. Die dort erworbenen Waren sollten dann ebenfalls auf direktem Weg wieder in die Ukraine verbracht werden. Polnische Firmen waren in die Transaktion nicht involviert. Somit bestand der dringende Verdacht,  dass sie unrichtige bzw. unvollständige Angaben zur Aufenthaltstitelbeschaffung gemacht hatten. Der Gebrauch des  so erschlichenen Visum ist in Deutschland strafbar. Die Ukrainer im Alter von 43 und 44 Jahren wurden wegen des Verdachts der strafbaren Einreise und des strafbaren Aufenthalts in Deutschland in Gewahrsam genommen. Die Bearbeitung dauert an.

Quelle: Bundespolizei

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