Die Landesdirektion Sachsen hat
das Zielabweichungsverfahren für das Vorhaben „ADAC-Rennsportarena Mülsen-Sachsenring“
abgeschlossen. Die von der Gemeinde Mülsen Anfang des Jahres beantragte
Abweichung von Zielen der Raumordnung wurde mit Nebenbestimmungen zugelassen.
Hintergrund des
Zielabweichungsverfahrens ist die Absicht der Gemeinde, eine Teilfläche der
Kiesgrube Niedermülsen als Sondergebiet für Sport und Freizeit zu bestimmen.
Zur Förderung des Jugend- und Breitensports soll damit die Nutzung für den
Motorsport ermöglicht werden. Derzeit ist die betreffende Fläche im
Regionalplan als Vorranggebiet für oberflächennahe Rohstoffe - Kiessand
ausgewiesen. Der gemeindlichen Planung steht zudem ein Regionaler Grünzug, d.h.
ein Freiraum mit unterschiedlichen ökologischen Funktionen entgegen.
Die Bedenken der Stadt Glauchau und der Naturschutzverbände, dass
das geplante Vorhaben Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigen wird,
wurden seitens der Landesdirektion Sachsen umfassend analysiert und bewertet.
Im
Ergebnis der Prüfung unter raumordnerischen Gesichtspunkten wurde festgestellt,
dass gerade den Belangen des Natur- und Bodenschutzes in den im
Verdichtungsraum Chemnitz-Zwickau gelegenen Freiräumen eine hohe Bedeutung
zukommt. In die Entscheidung zur Zielabweichung wurden daher Maßgaben aufgenommen,
die in den anschließend erforderlichen Plan- und Genehmigungsverfahren zur
Realisierung des Vorhabens zu beachten sind.
Der Gemeinde Mülsen und dem Vorhabenträger obliegt damit, die Auswirkungen
auf Naturhaushalt und Landschaft durch ein abgestimmtes landschaftspflegerisches
Gesamtkonzept und durch geeignete Aufwertungsmaßnahmen so zu optimieren, dass
im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens den Belangen des Bodenschutzes und der
Landwirtschaft Rechnung getragen werden kann.
Auch ist aufgrund der Nähe des Vorhabenstandortes zu den
Ortslagen Wernsdorf und Voigtlaide die Stadt Glauchau in das Bauleitplan- und
Genehmigungsverfahren umfassend einzubeziehen.
Quelle: Landesdirektion Sachsen
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