Weil nach ihnen per Haftbefehl gesucht wurde, nahm die
Bundespolizei am Wochenende zwei polnische Männer im Alter von 34 Jahren mit in
die Dienststelle. Nach einem der 34-jährigen fahndete die Staatsanwaltschaft
Aachen, nachdem das Amtsgericht Aachen eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen
gefährlicher Köperverletzung angeordnet hatte. Gegen die Zahlung von 660 EUR
blieb dem Mann der Gang ins Gefängnis erspart. Der andere 34-Jährige dagegen
wanderte ein, weil ihm das notwendige "Kleingeld" (2.040 EUR) für die
Hinterlegung der noch offene Geldstrafe fehlte. Ihn hatte das Amtsgericht
Offenbach am Main wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit
Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt.
Quelle: Bundespolizei
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