Die Bild am Sonntag berichtet in ihrer Ausgabe vom
12.02.2012, das BKA habe im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder und
Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) Daten eines sichergestellten Mobiltelefons bei dem
Beschuldigen André E. gelöscht sowie die Datenauswertung nicht zu den
Ermittlungsakten genommen und damit der Justiz vorenthalten. Es wird der
Eindruck erweckt, Beweismittel seien gezielt vernichtet und unterdrückt worden.
Dieser Vorwurf
ist absurd. Alle in der Berichterstattung der Bild am Sonntag vorgenommenen
Mutmaßungen und getroffenen Schlussfolgerungen sind unzutreffend.
Richtig ist,
dass dem BKA die ausgelesenen Handy-Daten weiterhin vollständig und unverändert
für die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes und des BKA zur Verfügung
stehen. In Rahmen einer Amtshilfemaßnahme wurden die Daten durch die
Bundespolizei aus dem Handy des Beschuldigten in Gegenwart einer
BKA-Ermittlerin ausgelesen und anschließend dem BKA zur weiteren
inhaltlich-kriminalistischen Auswertung übergeben. Hierbei handelt es sich um
eine übliche Maßnahme der gegenseitigen Unterstützung zwischen verschiedenen
polizeilichen Spezialdienststellen. Die mit der Untersuchung des
sichergestellten Mobiltelefons betraute BKA-Mitarbeiterin war während des
gesamten Ausleseprozesses bei der Bundespolizei anwesend, hat anschließend
sowohl das Asservat als auch die ausgelesenen Daten persönlich übernommen und
steht insofern als Zeugin der Maßnahme - auch für ein mögliches gerichtliches
Verfahren - uneingeschränkt zur Verfügung.
Nach Übergabe
der Daten an das BKA wurde die Bundespolizei um Löschung der dort noch als
Kopie vorhandenen Daten gebeten, um in diesem sensiblen Ermittlungsverfahren
die Datenbestände an einer Stelle zu konzentrieren. Für eine weitere
Aufbewahrung sensibler Beweismittel bei der Bundespolizei gab es keinen Grund.
Dies ist in völligem Einvernehmen mit der Bundesanwaltschaft erfolgt. Insofern
ist auch der Vorwurf einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" und die
Vermutung, Daten würden dem Generalbundesanwalt vorenthalten, nicht haltbar.
Auch die im
Bericht der Bild am Sonntag getroffene Feststellung, die Auswertung der Daten
sei nicht Gegenstand der Ermittlungsakte zu André E., bedarf einer
Richtigstellung. Die Auswertung des Datenbestandes dauert noch an, folglich ist
noch kein abschließender Auswertebericht erstellt und in die Ermittlungsakte
aufgenommen worden. Auch dies erfolgt in Absprache mit der Bundesanwaltschaft.
Die Handy-Sicherstellung ist in der Ermittlungsakte
vermerkt. Von einer Beweismittelunterdrückung kann keine Rede sein.
BKA-Präsident
Jörg Ziercke: "Die Berichterstattung der Bild am Sonntag weise ich
entschieden zurück. Das BKA schützt weder Neonazis, noch Informanten aus der
rechten Szene. Das BKA hat Beweismittel weder unterdrückt, noch manipuliert,
noch vernichtet. Für das BKA ist rechtsstaatliches Handeln oberstes
Gebot."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen