Donnerstag, 30. April 2015

Lenkungsausschuss Asyl verständigt sich auf weitere Maßnahmen


Der Lenkungsausschuss Asyl unter Vorsitz der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, sowie des Staatssekretärs im Staatsministerium des Innern, Dr. Michael Wilhelm, ist heute zu seiner fünften turnusmäßigen Sitzung im Staatsministerium des Innern zusammen gekommen.

Gegenstand der Beratungen waren weitere Maßnahmen aus den unterschiedlichen Ressortbereichen:

Bedrohung von Amts- und Mandatsträgern
Das Operative Abwehrzentrum (OAZ) bearbeitet seit Anfang dieses Jahres zentral politisch motivierte Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger, die sich im Zusammenhang mit der Asylproblematik ergeben. Insgesamt sind bisher Ermittlungen in neun Fällen mit sechs geschädigten Amtsträgern, u.a. wegen Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung zu verzeichnen. Bis jetzt konnten drei Tatverdächtige ermittelt werden. Das OAZ wird die Ermittlungen intensiv führen, damit Täter zeitnah strafrechtlich verantwortet werden können. Das OAZ rät Amtsträgern, die bedroht werden, grundsätzlich Anzeige zu erstatten.

Zusätzliche Außenstelle des BAMF in Leipzig Das BAMF wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres eine zusätzliche Außenstelle in Leipzig eröffnen. Damit besteht im unmittelbaren Anschluss an die Eröffnung der Übergangslösung für die staatliche Erstaufnahmeeinrichtung in der Leipziger Friederikenstraße im Juli 2015 die Möglichkeit, anhängige Asylverfahren und organisatorische Abläufe zu beschleunigen. Ferner wird die Unterbringungssituation dadurch erheblich stabilisiert.

Außenstellen des BAMF im Freistaat Sachsen wird es dann in Chemnitz und Leipzig und somit in Nähe der staatlichen Erstaufnahmeeinrichtungen geben. Ab 2017 soll die Erstaufnahme im Rahmen eines Drei-Standorte-Konzepts neben Chemnitz auch in Dresden und Leipzig erfolgen.

Verteilung der Asylbewerber

Der Freistaat Sachsen und die Kommunen haben ihr Verteilverfahren weiter optimiert. Ausgehend von der BAMF-Prognose werden im Verteilverfahren auf die kommunalen Unterbringungsbehörden künftig auch die tatsächlichen Zugänge in der Erstaufnahmeeinrichtung und saisonale Effekte berücksichtigt. Die Kommunen erhalten von der Landesdirektion Sachsen auf dieser Grundlage im Zwei-Monats-Rhythmus aktuelle Zuweisungszahlen, die verbindlich den wöchentlichen Zugang in die Kommunen abbilden. Dies schafft bei der Unterbringung von Flüchtlingen zumindest kurzfristig Planungssicherheit und Transparenz für die kommunalen Unterbringungsbehörden, die auf dieser Basis die erforderlichen Unterbringungskapazitäten bereitstellen können.

Konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht Asylbewerber, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, sollen konsequent in ihr Heimatland zurückgeführt oder in den für die Bearbeitung des Asylantrages zuständigen Mitgliedsstaat der EU zurücküberstellt werden.
Die Landesdirektion Sachsen wird dabei wie bisher von der Polizei unterstützt. Um gescheiterte Rückführungen besser als bisher bewerten zu können, wird die Polizei konsequenter die Gründe für das mögliche Scheitern von Rückführungsmaßnahmen erfassen. Das soll dazu beitragen, bei Planungen in der Landesdirektion Sachsen und bei Durchführung der Maßnahmen durch die Polizei solche Fallkonstellationen frühzeitig aufzulösen, die das Vollziehen der Maßnahmen behinderten oder vereitelten. Bewährtes soll dagegen stärker berücksichtigt werden.

Erste Angebote der Landkreise, sich daran aktiv zu beteiligen, liegen vor und werden bei der Planung der Rückführungen schon von der Landesdirektion Sachsen berücksichtigt. Im Landkreis Meißen wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landkreises sowie des Freistaates Schnittstellenprobleme identifizieren und abbauen. Die Ergebnisse sollen anschließend im gesamten Freistaat genutzt werden.

DFB-Stiftung unterstützt Integration in Fußballvereinen Das Staatsministerium des Innern begrüßt die Aktion der DFB-Stiftung Egidius Braun zur Integration von Flüchtlingen in Fußballvereine. Diese können 500 Euro Förderung erhalten, wenn sie Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien in Sportvereine integrieren. Mit den Geldern sollen beispielsweise Sportkleidung und Übungsangebote finanziert werden. Bisher haben acht sächsische Sportvereine Fördergelder erhalten.

Das Sächsische Staatsministerium des Innern ruft alle sächsischen Fußballvereine auf, sich aktiv an dieser Initiative des DFB zu beteiligen.

Insgesamt stehen jährlich 300.000 Euro zur Verfügung. Die Unterstützung richtet sich nach dem Königsteiner Schlüssel. In Sachsen können 31 Fußballvereine die Förderung erhalten.

Quelle: Freistaat Sachsen

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