Der Lenkungsausschuss Asyl unter Vorsitz der
Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, sowie des
Staatssekretärs im Staatsministerium des Innern, Dr. Michael Wilhelm, ist heute
zu seiner fünften turnusmäßigen Sitzung im Staatsministerium des Innern
zusammen gekommen.
Gegenstand der Beratungen waren weitere Maßnahmen aus den
unterschiedlichen Ressortbereichen:
Bedrohung von Amts- und Mandatsträgern
Das Operative Abwehrzentrum (OAZ) bearbeitet seit Anfang
dieses Jahres zentral politisch motivierte Straftaten gegen Amts- und
Mandatsträger, die sich im Zusammenhang mit der Asylproblematik ergeben.
Insgesamt sind bisher Ermittlungen in neun Fällen mit sechs geschädigten Amtsträgern,
u.a. wegen Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung zu verzeichnen. Bis jetzt
konnten drei Tatverdächtige ermittelt werden. Das OAZ wird die Ermittlungen
intensiv führen, damit Täter zeitnah strafrechtlich verantwortet werden können.
Das OAZ rät Amtsträgern, die bedroht werden, grundsätzlich Anzeige zu
erstatten.
Zusätzliche Außenstelle des BAMF in Leipzig Das BAMF wird
voraussichtlich im Laufe dieses Jahres eine zusätzliche Außenstelle in Leipzig
eröffnen. Damit besteht im unmittelbaren Anschluss an die Eröffnung der
Übergangslösung für die staatliche Erstaufnahmeeinrichtung in der Leipziger
Friederikenstraße im Juli 2015 die Möglichkeit, anhängige Asylverfahren und
organisatorische Abläufe zu beschleunigen. Ferner wird die Unterbringungssituation
dadurch erheblich stabilisiert.
Außenstellen des BAMF im Freistaat Sachsen wird es dann
in Chemnitz und Leipzig und somit in Nähe der staatlichen
Erstaufnahmeeinrichtungen geben. Ab 2017 soll die Erstaufnahme im Rahmen eines
Drei-Standorte-Konzepts neben Chemnitz auch in Dresden und Leipzig erfolgen.
Verteilung der Asylbewerber
Der Freistaat Sachsen und die Kommunen haben ihr
Verteilverfahren weiter optimiert. Ausgehend von der BAMF-Prognose werden im
Verteilverfahren auf die kommunalen Unterbringungsbehörden künftig auch die
tatsächlichen Zugänge in der Erstaufnahmeeinrichtung und saisonale Effekte
berücksichtigt. Die Kommunen erhalten von der Landesdirektion Sachsen auf
dieser Grundlage im Zwei-Monats-Rhythmus aktuelle Zuweisungszahlen, die verbindlich
den wöchentlichen Zugang in die Kommunen abbilden. Dies schafft bei der
Unterbringung von Flüchtlingen zumindest kurzfristig Planungssicherheit und
Transparenz für die kommunalen Unterbringungsbehörden, die auf dieser Basis die
erforderlichen Unterbringungskapazitäten bereitstellen können.
Konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht
Asylbewerber, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, sollen konsequent in
ihr Heimatland zurückgeführt oder in den für die Bearbeitung des Asylantrages
zuständigen Mitgliedsstaat der EU zurücküberstellt werden.
Die Landesdirektion Sachsen wird dabei wie bisher von der
Polizei unterstützt. Um gescheiterte Rückführungen besser als bisher bewerten
zu können, wird die Polizei konsequenter die Gründe für das mögliche Scheitern
von Rückführungsmaßnahmen erfassen. Das soll dazu beitragen, bei Planungen in
der Landesdirektion Sachsen und bei Durchführung der Maßnahmen durch die
Polizei solche Fallkonstellationen frühzeitig aufzulösen, die das Vollziehen
der Maßnahmen behinderten oder vereitelten. Bewährtes soll dagegen stärker
berücksichtigt werden.
Erste Angebote der Landkreise, sich daran aktiv zu
beteiligen, liegen vor und werden bei der Planung der Rückführungen schon von
der Landesdirektion Sachsen berücksichtigt. Im Landkreis Meißen wird eine
Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landkreises sowie des Freistaates
Schnittstellenprobleme identifizieren und abbauen. Die Ergebnisse sollen
anschließend im gesamten Freistaat genutzt werden.
DFB-Stiftung unterstützt Integration in Fußballvereinen
Das Staatsministerium des Innern begrüßt die Aktion der DFB-Stiftung Egidius
Braun zur Integration von Flüchtlingen in Fußballvereine. Diese können 500 Euro
Förderung erhalten, wenn sie Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien in
Sportvereine integrieren. Mit den Geldern sollen beispielsweise Sportkleidung
und Übungsangebote finanziert werden. Bisher haben acht sächsische Sportvereine
Fördergelder erhalten.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ruft alle
sächsischen Fußballvereine auf, sich aktiv an dieser Initiative des DFB zu
beteiligen.
Insgesamt stehen jährlich 300.000 Euro zur Verfügung. Die
Unterstützung richtet sich nach dem Königsteiner Schlüssel. In Sachsen können
31 Fußballvereine die Förderung erhalten.
Quelle: Freistaat Sachsen
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