Karlsruhe (ots)
- Die Bundesanwaltschaft hat am 15. April
2015 aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters
des Bundesgerichtshofs
den 55-jährigen
türkischen Staatsangehörigen Müslüm E.,
sowie
die 44-jährige
türkische Staatsangehörige Dilay Banu B., den 49-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Erhan A., den 66- oder 67-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Haydar B., den 55-jährigen türkischen Staatsangehörigen Musa
D., den 47-jährigen türkischen Staatsangehörigen Sinan A. und den 45-jährigen
türkischen Staatsangehörigen Seyit Ali U.
durch
Spezialeinsatzkräfte der Bundespolizei festnehmen lassen.
Darüber hinaus wurden aufgrund von Beschlüssen des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Wohnungen von vier der
vorgenannten Beschuldigten sowie die Wohnung eines weiteren Beschuldigten in
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen durch Beamte des
Bundeskriminalamts sowie Beamte der bayerischen, hessischen, baden-württembergischen
und nordrhein-westfälischen Polizei durchsucht.
Die
Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich als Mitglieder - der Beschuldigte
Müslüm E. als Rädelsführer - an der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML)
beteiligt zu haben (§ 129b Abs.
1 i. V. m. § 129a Abs. 1 und 4 StGB).
Die
"Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten"
(TKP/ML) hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat
mittels eines "bewaffneten Kampfes" zu beseitigen und durch ein
kommunistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Die Gruppierung hat
in der Türkei zahlreiche Schusswaffen-, Sprengstoff- und Brandanschläge
begangen, durch die zahlreiche Menschen getötet und verletzt wurden. Seit 2007
hat sie dabei zunehmend auch Anschläge gemeinsam mit einer bewaffneten Einheit
der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) verübt. Die TKP/ML verfügt in
(West)Europa über eine Auslandsorganisation, die sie vor allem zur Finanzierung
ihrer terroristischen Aktivitäten und zur Beschaffung ihrer Logistik für die
Anschläge in der Türkei nutzt.
Der Beschuldigte
Müslüm E. steht in dringendem Verdacht, seit August 2002 als Mitglied der
Führungsspitze der Vereinigung maßgeblich deren Aktivitäten mitbestimmt zu
haben. Nach den bisherigen Ermittlungen erwirtschaftete die
Auslandsorganisation der TKP/ML unter seiner Leitung und Verantwortung jährlich
Finanzmittel von mehreren 100.000 EUR und leistete damit einen unerlässlichen
Beitrag zur Finanzierung der Vereinigung. Die Beschuldigten Dilay Banu B.,
Erhan A., Haydar B., Musa D., Sinan A. und Seyit Ali U. sind dringend
verdächtig, als hochrangige Führungskader der Auslandsorganisation der TKP/ML
in verschiedenen Funktionen vor allem mit der Beschaffung von Finanzmitteln,
aber auch mit der Organisation von Propanda- und Schulungsveranstaltungen sowie
der Rekrutierung neuer Mitglieder befasst gewesen zu sein.
Die
Beschuldigten werden heute mit Unterstützung durch Beamte der Bundespolizei dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle
eröffnen und über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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