Dienstag, 21. April 2015

Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts in Weißwasser




Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz hat am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz einen Unterbringungsbefehl gegen eine 47-jährige Frau aus Weißwasser erlassen. 



Sie steht im Verdacht, in der Nacht zu Montag, dem 20. April 2015, nach dem gemeinsamen Konsum von Alkohol einem 63-jährigen Bekannten in einer Gartensparte in Weißwasser völlig unvermittelt mit einem Messer mehrfach in den Rücken gestochen zu haben. Während der Mann Gegenwehr leistete, soll die Tatverdächtige ihm auch in den Arm und die Leistengegend gestochen haben. 



Durch die Verletzungen erlitt das Opfer massiven Blutverlust. Er konnte, nachdem er der Frau das Tatwerkzeug entrissen hatte, dennoch einen Notruf absetzen und wurde durch eine Notoperation gerettet.



Die Kriminalpolizeiinspektion Görlitz hat die Ermittlungen übernommen. Diese werden nunmehr auch zur Frage der Schuldfähigkeit der Beschuldigten geführt, die einerseits hochgradig alkoholisiert, andererseits bereits vorab in psychiatrischer Behandlung war. Sie will sich an die Tat und deren Auslöser nicht erinnern können.



Weil gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Frau ohne Schuld oder zumindest im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit handelte und ohne medizinische Versorgung ihrer Person die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte, wurde kein Untersuchungshaftbefehl, sondern ein Unterbringungsbefehl beantragt und erlassen. Die 47-Jährige wurde in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.



Nach aktuellem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass zumindest rechtswidrig der Tatbestand des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verwirklicht wurde. Mord ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. 



Hat die Frau allerdings ohne Schuld gehandelt und wird - was noch unter Einschaltung eines Sachverständigen zu ermitteln ist - festgestellt, dass unbehandelt die Gefahr vergleichbarer schwerer Straftaten besteht, käme als Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB in Betracht.







Quelle: PD Görlitz / Staatsanwaltschaft Görlitz

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