Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Leipzig hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den 81-jährigen Ehemann der am 17.07.2013 tot aufgefundenen 78 Jahre alt gewordenen Frau am heutigen Tag einen Unterbringungsbefehl erlassen und die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Aufgrund der durchgeführten kriminalpolizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und im Ergebnis der Obduktion der Verstorbenen besteht der dringende Tatverdacht des Totschlags gegen den
Beschuldigten. Nach vorläufiger Beurteilung eines psychiatrischen Fachkrankenhauses hat der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat am 17.07.2013 im Zustand der Schuldunfähigkeit zumindest aber im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, begangen. Da derzeit dringende Gründe dafür sprechen, dass durch ein Gericht im Ergebnis einer Hauptverhandlung die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird, war kein Haftbefehl sondern ein Unterbringungsbefehl zu erlassen.
Im Hinblick auf die vorliegenden Gesamtumstände ergibt sich eine im Verhältnis zum Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegende besondere Schutzbedürftigkeit des Persönlichkeitsrechts sowohl der Familienangehörigen als auch der Getöteten und des Beschuldigten. Seitens der Ermittlungsbehörden werden daher keinerlei weiterführenden Angaben zum mutmaßlichen Tatgeschehen, zur Todesursache und zu Einzelheiten der die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zumindest beeinträchtigenden wenn nicht gar aufhebenden Umstände gemacht.
Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: PD Leipzig / Staatsanwaltschaft Leipzig
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