(Kg) Auf der Richtungsfahrbahn Dresden bemerkten am 27. März 2013, gegen 15 Uhr, Beamte der Verkehrsüberwachung der Chemnitzer Polizeidirektion, etwa einen Kilometer nach der Anschlussstelle Chemnitz-Glösa, einen Gigaliner (Lang-Lkw), der einen anderen Lkw sowie einen Kleintransporter überholte. Das Überholen verstieß gegen eine Bestimmung der Lkw-Überlängen-Straßenverkehrs-Ausnahmeverordnung (LkwÜberlStVAusnV). Somit wurde der Gigaliner an der Rastanlage „Auerswalder Blick“ angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurden weitere Verstöße gegen die genannte Verordnung sowie das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und die Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung (VO (EG)) festgestellt. Der Fahrer (32), der zum Führen solch eines Lang-Lkw speziell ausgebildet ist, führte den geforderten Übereinstimmungsnachweis der Fahrzeugkombination sowie die drei erforderlichen Zulassungsbescheinigungen Teil 1, die erforderliche Genehmigung für den gewerblichen Güterverkehr sowie die Bescheinigung über die Güterschadenshaftpflichtversicherung nicht mit. Außerdem überschritt der Fahrer die maximal zulässige Lenkzeit, indem er seine Fahrt nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen hatte. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gigaliner von
80 km/h wurde zudem mehrfach bis zu 15 km/h überschritten.
Zur Ahndung der Verstöße wird der Sachverhalt zur weiteren Bearbeitung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) angezeigt, welches auch die Höhe des Bußgeldes festlegt. Unabhängig davon werden derartige Kontrollen von Lang-Lkw bei der Bundesanstalt für Straßenverkehr (BASt), die den Feldversuch mit den Lang-Lkw wissenschaftlich betreut, erfasst und ausgewertet.
Quelle: PD Chemnitz
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