Am 08.09.2012 kontrollierten Bundespolizisten auf der BAB
11 einen Fahrradfahrer in Fahrtrichtung Berlin. Vor der eigentlichen Kontrolle
stand erst einmal die Gefahrenabwehr durch die Beamten. Bekanntermaßen ist es
nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich mit einem Fahrrad auf der
Autobahn zu fahren. Bei der anschließenden Kontrolle konnte sich der in
Aserbaidschan geborene Mann nur mit einem polnischen Asylbewerberausweis
ausweisen.
Aufenthaltslegitimierende Dokumente für das Bundesgebiet
konnte er nicht vorlegen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab zudem, dass der
Mann aufgrund einer bereits bestehenden Zurückschiebungsverfügung festzunehmen
war. Der 56-jährige Armenier muss sich nun wegen des Verdachts der unerlaubten
Einreise ins Bundesgebiet strafrechtlich verantworten. Nach Vorführung beim
zuständigen Richter am Amtsgericht Pasewalk, ordnete dieser die Haft zur Sicherung
der Zurückschiebung an. Anschließend wurde der Mann in die
Justizvollzugsanstalt Bützow verbracht
Quelle: Bundespolizei

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