Die Landesdirektion Chemnitz
hat zur Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses der Stadt Leisnig und der
Gemeinde Bockelwitz mit Bescheid vom 9.2.2012 der Stadt Leisnig eine
Bedarfszuweisung auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in
Höhe von rund 763.000 EUR bewilligt.
Mit der freiwilligen
Gemeindeeingliederung eröffnen sich auf Grund des mit sinkenden Einwohnerzahlen
verbundenen demographischen Wandels und des Auslaufens des Solidarpaktes II im
Jahr 2019 mit der Folge enger werdender finanzieller Spielräume neue Gestaltungsmöglichkeiten
für die Kommunen.
Durch die Eingliederung der
Gemeinde Bockelwitz in die Stadt Leisnig wird eine moderne, effiziente
Verwaltungsstruktur geschaffen, die den Aufgaben der Zukunft nachhaltig gerecht
wird. Die Leistungs-, Verwaltungs- und Finanzkraft wird dauerhaft gestärkt.
Der Vorteil eines zentralen
Ortes soll mit den eigenständigen Belangen der ehemaligen Gemeinde verbunden
werden. Der Ortscharakter, das örtliche
Brauchtum sowie das kulturelle Leben in den Ortsteilen der bisherigen Gemeinde
Bockelwitz und in Leisnig sollen erhalten bleiben und sich ungehindert entfalten
können.
Nach der Eingliederung hat
die Stadt Leisnig mehr als 9.000 Einwohner.
Nach der am 03.11.2011
geschlossenen Eingliederungsvereinbarung soll die vom Freistaat gewährte
„Hochzeitsprämie“ für die Finanzierung der Kosten der Eingliederung und im Übrigen
für Investitionen verwendet werden.
Der Präsident der
Landesdirektion Chemnitz Dietrich Gökelmann fand für den Zusammenschluss
anerkennende Worte. Mit der finanziellen Hilfe werde nicht nur das Entstehen
einer effizienten Verwaltungsstruktur unterstützt. Auch die Identifikation der
Menschen mit der größer gewordenen Stadt Leisnig werde durch die finanzielle
Unterstützung gemeinsamer Projekte gefördert.
Das Geld steht der Stadt
Leisnig ab sofort zur Verfügung.
Quelle: Landesdirektion Chemnitz
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