Dienstag, 14. Februar 2012

Leisnig erhält im Rahmen der freiwilligen Eingliederung von Bockelwitz rund 763.000 EUR


Die Landesdirektion Chemnitz hat zur Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses der Stadt Leisnig und der Gemeinde Bockelwitz mit Bescheid vom 9.2.2012 der Stadt Leisnig eine Bedarfszuweisung auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in Höhe von rund 763.000 EUR bewilligt.
Mit der freiwilligen Gemeindeeingliederung eröffnen sich auf Grund des mit sinkenden Einwohnerzahlen verbundenen demographischen Wandels und des Auslaufens des Solidarpaktes II im Jahr 2019 mit der Folge enger werdender finanzieller Spielräume neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen.
Durch die Eingliederung der Gemeinde Bockelwitz in die Stadt Leisnig wird eine moderne, effiziente Verwaltungsstruktur geschaffen, die den Aufgaben der Zukunft nachhaltig gerecht wird. Die Leistungs-, Verwaltungs- und Finanzkraft wird dauerhaft gestärkt.
Der Vorteil eines zentralen Ortes soll mit den eigenständigen Belangen der ehemaligen Gemeinde verbunden werden. Der Ortscharakter, das örtliche  Brauchtum sowie das kulturelle Leben in den Ortsteilen der bisherigen Gemeinde Bockelwitz und in Leisnig sollen erhalten bleiben und sich ungehindert entfalten können.
Nach der Eingliederung hat die Stadt Leisnig mehr als 9.000 Einwohner.
Nach der am 03.11.2011 geschlossenen Eingliederungsvereinbarung soll die vom Freistaat gewährte „Hochzeitsprämie“ für die Finanzierung der Kosten der Eingliederung und im Übrigen für Investitionen verwendet werden.
Der Präsident der Landesdirektion Chemnitz Dietrich Gökelmann fand für den Zusammenschluss anerkennende Worte. Mit der finanziellen Hilfe werde nicht nur das Entstehen einer effizienten Verwaltungsstruktur unterstützt. Auch die Identifikation der Menschen mit der größer gewordenen Stadt Leisnig werde durch die finanzielle Unterstützung gemeinsamer Projekte gefördert.
Das Geld steht der Stadt Leisnig ab sofort zur Verfügung.   

Quelle: Landesdirektion Chemnitz    

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