Görlitz (ots) -
Per Haftbefehl gesucht wurde nach einem 35-jährigen Polen, der am Samstag im
Görlitzer Bahnhof durch die Bundespolizei kontrolliert worden war. Das
Amtsgericht Bergisch-Gladbach hatte den Mann wegen Gefährdung des Straßenverkehrs
zu einer Geldstrafe i. H. v. 1060,00 EUR verurteilt und ihn zur Fahndung
ausschreiben lassen. Vor der Übergabe an die Justiz war allerdings noch eine
Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu schreiben, denn
in der Kleidung des Festgenommen wurde eine geringe Menge Cannabis gefunden und
sichergestellt.
Ungefähr das
gleiche Schicksal ereilte einen 30-jährigen Polen, auf den ein Haftbefehl des
Amtsgerichts Mannheim (ebenfalls wegen Gefährdung des Straßenverkehrs) ausgestellt
war. Ihn erwischte die Bundespolizei heute Morgen an der
Autobahnanschlussstelle Kodersdorf und brachte ihn später hinter Gitter. Er war
schließlich nicht in der Lage, eine offene Geldstrafe i. H. v. 2032,00 EUR zu
bezahlen. Eine kleine Verzögerung gab es auch hier bei der Übergabe an die
Vollzugsanstalt: Bei der Festnahme stellten die Beamten
einen Atemalkoholwert von 1,84 Promille fest. Im Polizeigewahrsam wurde also
noch eine "Ausnüchterungspause" eingelegt.
Quelle: Bundespolizei
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