Altenberg (ots) - Am 29. Juni 2013 stellten die Fahnder von der Bundespolizei aus Altenberg im Rahmen einer Personenkontrolle einen Rumänen (34 Jahre) fest, der bereits in Fahndung stand.
Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl durch das Amtsgericht in Nürnberg aus dem Jahr 2012 vor. Weiterhin nutzte er in der Vergangenheit nicht die Möglichkeit, seine noch offene Strafe in Höhe von 1800 Euro zu bezahlen. Das Gericht hatte den Gesuchten wegen Computerbetruges im Jahr 2012 verurteilt. Er konnte die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen abwenden, da er den offenen Betrag vor Ort aufbringen konnte.
Wenige Stunden nach seiner Feststellung durch die Fahnder durfte der Verurteilte seine Fahrt fortsetzen, so Pressesprecher Sven Jendrossek.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Altenberg
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