Die
Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Verfahren gegen einen 25 Jahre alten Mann
aus Görlitz, welchem versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und
Freiheitsberaubung vorgeworfen werden, abgeschlossen und Antrag im
Sicherungsverfahren beim Landgericht Görlitz – Schwurgericht - gestellt.
Dem Angeschuldigten
wird vorgeworfen, am 5. Oktober 2012 in seiner Wohnung dem Geschädigten unter
Inkaufnahme dessen Todes mit einer Hantelstange derart heftig gegen den Kopf
geschlagen zu haben, dass dieser eine Impressionsfraktur des Schädeldachs, eine
stark blutende Kopfplatzwunde, ein Schädelhirntrauma sowie eine Unterblutung
der Haut der linken Gesichtshälfte erlitt. Das Eintreten einer akuten
Lebensgefahr konnte nur durch eine
Notoperation abgewendet werden.
Der Angeschuldigte
soll den Geschädigten zudem mindestens 30 Minuten lang am Verlassen der Wohnung
gehindert haben.
Der Antrag im
Sicherungsverfahren erfolgte, da von der Schuldunfähigkeit des Angeschuldigten
ausgegangen wird und infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige
Taten zu erwarten sind.
Totschlag ist mit
Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren bedroht. Der Versuch kann milder
bestraft werden. Hier kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus in Betracht.
Quelle: Staatsanwaltschaft Görlitz
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