Montag, 3. September 2012

Russische Staatsangehörige eingeschleust in Görlitz



Görlitz (ots) - Gleich zwei Fälle, bei denen russische Staatsangehörige eingeschleust werden sollten, deckte die Bundespolizei in den vergangenen Tagen auf.

   Der erste Fall ereignete sich am Samstagmittag. Zwei polnische Männer (23, 25) wurden mit einem Warschauer Taxi an der Autobahnanschlussstelle Görlitz angehalten. Bei der Kontrolle der Fahrgäste stellte sich heraus, dass es sich dabei um eine Russin (35) sowie 3 Russen (18, 19, 23) handelte, denen Reisepässe und Visa fehlten. Lediglich polnische Dokumente hatten die Geschleusten anzubieten. Diese erhielten sie am letzten Freitag, nachdem sie sich bei polnischen Behörden als Asylsuchende vorstellten. Als tatsächliches Reiseziel stand jedoch von Anfang an Frankreich auf dem Plan, wie spätere Vernehmungen ergaben. Gegen den festgenommenen polnischen Fahrer und dessen festgenommenen Beifahrer wird nun wegen des Verdachts des Einschleusens ermittelt. Nach der Beschlagnahme des "Schleuser-Lohns" verließen sie die Dienststelle und warten ab sofort auf Post von deutschen Strafverfolgungsbehörden.

   Der zweite Fall, der sich Montagmorgen ereignete, gestaltete sich
ähnlich: in einem belgischen Pkw wurden eine Russin (26), deren russischer Mann (27) und das gemeinsame Kind (2) an der Autobahnanschlussstelle Niederseifersdorf angetroffen. Dabei hielt die Familie ebenfalls polnische Asyldokumente in der Hand, die am Sonntag ausgestellt worden waren. Auf Nachfrage war zu erfahren, dass die Reise nach Belgien gehen sollte. Unter Schleuserverdacht nahmen die Bundespolizisten zwei Russen fest (20, 34). Ermittlungen ergaben, dass das Amtsgericht Frankfurt Oder den 34-Jährigen ausgerechnet als Schleuser verurteilt und die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder deshalb einen Strafvollstreckungshaftbefehl ausgestellt hatte!
Derzeit wird geprüft, ob der Mann in der Lage ist, die geforderte Geldstrafe zu bezahlen oder ob er in eine Justizvollzugsanstalt muss.
Unabhängig davon wurde ein neues Ermittlungsverfahren - so wie auch gegen den 20-Jährigen - eingeleitet.


   Die russischen Geschleusten werden schließlich an den polnischen Grenzschutz übergeben. Den Zeitpunkt der Übergabe bestimmt allerdings das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.


Quelle: Bundespolizei

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