Görlitz (ots) - Gleich zwei Fälle, bei denen russische
Staatsangehörige eingeschleust werden sollten, deckte die Bundespolizei in den
vergangenen Tagen auf.
Der erste Fall
ereignete sich am Samstagmittag. Zwei polnische Männer (23, 25) wurden mit
einem Warschauer Taxi an der Autobahnanschlussstelle Görlitz angehalten. Bei
der Kontrolle der Fahrgäste stellte sich heraus, dass es sich dabei um eine
Russin (35) sowie 3 Russen (18, 19, 23) handelte, denen Reisepässe und Visa
fehlten. Lediglich polnische Dokumente hatten die Geschleusten anzubieten.
Diese erhielten sie am letzten Freitag, nachdem sie sich bei polnischen
Behörden als Asylsuchende vorstellten. Als tatsächliches Reiseziel stand jedoch
von Anfang an Frankreich auf dem Plan, wie spätere Vernehmungen ergaben. Gegen
den festgenommenen polnischen Fahrer und dessen festgenommenen Beifahrer wird
nun wegen des Verdachts des Einschleusens ermittelt. Nach der Beschlagnahme des
"Schleuser-Lohns" verließen sie die Dienststelle und warten ab sofort
auf Post von deutschen Strafverfolgungsbehörden.
Der zweite Fall,
der sich Montagmorgen ereignete, gestaltete sich
ähnlich: in einem belgischen Pkw wurden eine Russin (26),
deren russischer Mann (27) und das gemeinsame Kind (2) an der
Autobahnanschlussstelle Niederseifersdorf angetroffen. Dabei hielt die Familie
ebenfalls polnische Asyldokumente in der Hand, die am Sonntag ausgestellt
worden waren. Auf Nachfrage war zu erfahren, dass die Reise nach Belgien gehen
sollte. Unter Schleuserverdacht nahmen die Bundespolizisten zwei Russen fest
(20, 34). Ermittlungen ergaben, dass das Amtsgericht Frankfurt Oder den
34-Jährigen ausgerechnet als Schleuser verurteilt und die Staatsanwaltschaft
Frankfurt Oder deshalb einen Strafvollstreckungshaftbefehl ausgestellt hatte!
Derzeit wird geprüft, ob der Mann in der Lage ist, die
geforderte Geldstrafe zu bezahlen oder ob er in eine Justizvollzugsanstalt
muss.
Unabhängig davon wurde ein neues Ermittlungsverfahren -
so wie auch gegen den 20-Jährigen - eingeleitet.
Die
russischen Geschleusten werden schließlich an den polnischen Grenzschutz
übergeben. Den Zeitpunkt der Übergabe bestimmt allerdings das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge.
Quelle: Bundespolizei
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