Mittwoch, 17. April 2013

Großolbersdorf – Möchtegern-Polizist?



(He) Die Besatzung eines VW Passat hatte am Dienstagabend, kurz vor 23 Uhr, auf der B 174 offensichtlich eine Begegnung mit einem Möchtegern-Polizisten. Am Hohndorfer Berg war dem Pärchen (Alter zurzeit nicht bekannt) ein mit Blaulicht auf dem Dach folgender Pkw aufgefallen. Der allein im Auto sitzende Fahrer nötigte dann den Passat-Fahrer zum Anhalten. Ein junger Mann in Zivilkleidung sei ausgestiegen, habe seinen Namen genannt und dass er Polizist sei, jedoch privat unterwegs ist. Er forderte die Fahrzeugpapiere, weil der Passat angeblich zu schnell gefahren sei. Auf Nachfrage konnte der angebliche Polizist jedoch keinen Dienstausweis zeigen, er sei ja privat unterwegs. Daraufhin verweigerte auch die Passat-Besatzung richtigerweise die Herausgabe der Papiere. Mit der Bemerkung, dass er es dann bei einer mündlichen Verwarnung belasse, setzte sich der Unbekannte in seinen schwarzen Pkw Skoda und fuhr davon. Die Beifahrerin des Passat rief daraufhin die Polizei und teilte auch das Kennzeichen des Fahrzeugs mit. Die Suche nach dem Fahrzeug brachte jedoch vorerst keinen Erfolg. Bei der Rückfahrt einer Streife im Raum Grünhainichen zum Polizeirevier Marienberg stellten die Polizisten gegen 1.15 Uhr das gesuchte Fahrzeug auf der B 174 fest. Die Beamten stoppten den Skoda, der von einem 34-jährigen Chemnitzer gefahren wurde. Im Auto fanden sie ein Blaulicht, das sie sicherstellten. Die Polizei hat Anzeige wegen des Verdachts der Amtsanmaßung gegen den Mann erstattet, er selbst bestritt die Tat. Die Besatzung des VW Passat hat alles richtig gemacht. Polizeibeamte müssen sich gegenüber dem Bürger ausweisen, mit Dienstausweis oder Dienstmarke, ob in Uniform oder in Zivilkleidung. Bei Kontrollen, die Zweifel aufkommen lassen, sollte man Rücksprache mit der Polizei halten. Dies kann auch über den Polizeinotruf 110 geschehen.

Quelle: PD Chemnitz


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