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Mittwoch, 22. August 2012

Abwasserseitige Erschließung des Industriegebietes Reichenbacher Straße in Zwickau wird finanziell unterstützt



Landesdirektion Sachsen übergibt Zuwendungsbescheid an Zweckverband


Mit Bescheid vom 20. August 2012 hat die Landesdirektion Sachsen dem Regional-Wasser/Abwasser Zweckverband Zwickau/Werdau eine Zuwendung in Höhe von 1.070.902 EUR bewilligt. Die zweckgebundene Zuwendung dient der abwasserseitigen Erschließung des Industriegebietes Reichenbacher Straße in Zwickau.
Damit wird auch der 2. Bauabschnitt des Vorhabens nach Punkt 2.3 der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra) gefördert.
Der Zuwendungsberechnung liegen förderfähige Ausgaben in Höhe von 1.878.777 EUR zu Grunde. Die Zuwendung entspricht damit 54 % der förderfähigen Kosten und setzt sich je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln zusammen.
Für das Vorhaben wurde die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn am   23. März 2011 beantragt und durch die Landesdirektion Sachsen am 5. Mai 2011 genehmigt.
Bereits im Jahr 2009 wurde ein 1. Bauabschnitt zur Erschließung des Industriegebietes an der Reichenbacher Straße (Straßenbau, Trink-, Regen- und Schmutzwasserkanal) durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit 528.270 EUR gefördert. Ziel dabei war es, in dem Industriegebiet ein Trennsystem aufzubauen. Dies findet jetzt seine Fortsetzung.

Mit dem 2. Bauabschnitt wird durch den RZV Zwickau/Werdau die Regen- und Schmutzwasserentsorgung im Industriegebiet an der Reichenbacher Straße neu geordnet, um notwendige Unternehmenserweiterungen am Standort zu ermöglichen.
Quelle: Landesdirektion Sachsen

Mittwoch, 7. März 2012

Landesdirektion Sachsen genehmigt Ferkelzuchtanlage und Biogasanlage in Kriebstein-Ehrenberg



Die Landesdirektion Sachsen erteilt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Ferkelaufzuchtanlage und einer Biogasanlage in Kriebstein-Ehrenberg.

Der vom Präsidenten der Landesdirektion Sachsen unterzeichnete Genehmigungsbescheid wurde dem Vorhabensträger auf seinen Antrag vom 9. Dezember 2010 gestern, am 6. März 2012 übergeben.

Für die Ferkelaufzuchtanlage ist eine Kapazität von 14.400 Stallplätzen vorgesehen. Daneben soll eine Biogasanlage zur Erzeugung elektrischer Energie aus der Vergärung der anfallenden Gülle und Kofermenten (Maissilage, Getreide-Ganzpflanzensilage sowie Getreidekörnern) errichtet werden.
Außerdem soll auf dem Anlagengelände ein Betriebswohnhaus Platz finden.

Das Umfeld des geplanten Standortes wird überwiegend landwirtschaftlich  durch großflächige Acker- und Grünflächen genutzt.

Mit den Antragsunterlagen für das Vorhaben wurde vom Vorhabensträger eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorgelegt. Nach umfassender Prüfung der in diesem Zusammenhang vorgelegten Gutachten und Erläuterungen zu möglichen umweltrelevanten Auswirkungen des Anlagenbetriebs ist die Landesdirektion Sachsen zu dem Schluss gekommen, dass das beantragte Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Die Entscheidung zum Vorhaben beinhaltet eine Vielzahl von Nebenbestimmungen, welche in ihrer Gesamtheit dazu geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu vermeiden. Alle berechtigten Einwände wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt und in den Abwägungsprozess für die Entscheidung einbezogen. Im Laufe des Genehmigungsverfahrens sind zur Beurteilung des geplanten Vorhabens sowohl die Gemeindeverwaltung Kriebstein, das Landratsamt Mittelsachsen (mit den Fachbereichen Immissionsschutz, Wasser, Abfall- und Bodenschutz, Naturschutz, Forst, Veterinärwesen, Hygiene, Baurecht, Tourismus, Verkehr), weiterhin die Landesdirektion Dresden, Abteilung Arbeitsschutz, das Straßenbauamt Chemnitz, das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, der Planungsverband Region Chemnitz als auch unterschiedliche Fachgebiete der Landesdirektion herangezogen worden. Beispielhaft seien hier die Fachbereiche Abfall- und Bodenschutz, Wasser, Immissionsschutz und Naturschutz erwähnt.

Quelle: Landesdirektion Sachsen

Freitag, 17. Februar 2012

Hochwasserschutz für Lugau Landesdirektion Chemnitz bewilligt für Schutzmaßnahmen rund 862.400 EUR


Die Landesdirektion Chemnitz hat der Stadt Lugau Fördermittel für den Hochwasserschutz am Lugauer Bach im innerstädtischen Bereich zwischen der Bachstraße und der Talstraße in Höhe von rund 862.400 EUR bewilligt.

Der verrohrte Bach verläuft derzeit über private und öffentliche Grundstücke. Einige Bereiche sind mit Gebäuden überbaut. Insbesondere zum Augusthochwasser 2002 aber auch nach Starkniederschlägen zeigte sich, dass die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bachverrohrung nicht ausreichend ist, um die Sicherheit vor Überflutungen zu gewährleisten. Betroffen waren Wohnhäuser, Infrastruktureinrichtungen sowie die Erreichbarkeit der Grundschule.

Um zukünftig einen Schutz vor einem sogenannten 100-jährigen Hochwasser zu erhalten, wird eine Profilerweiterung vorgenommen und der Bach vollständig in den öffentlichen Verkehrsraum verlegt. Eine Offenlegung des Baches ist wegen der vorhandenen Bebauung  nicht möglich.

Der Freistaat Sachsen bezuschusst die Maßnahme durch die Landesdirektion aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) 2007-2013. Die Stadt Lugau übernimmt einen Finanzierungsanteil von 897.600 EUR. Es ist vorgesehen, das Bauvorhaben in drei Bauabschnitten bis Ende 2014 umzusetzen.
Quelle: Landesdirektion Chemnitz