Das Jahr neigt
sich wieder dem Ende zu und wie die Jahre zuvor registriert die Bundespolizei
einen Anstieg bei der Einfuhr und dem Verbringen von nicht zugelassener
Pyrotechnik in die Bundesrepublik Deutschland.
Die Beamten der
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel stellten am 29. Oktober 2015 am Bahnhof
Schöna zwei Personen fest, welche kurz zuvor in der Tschechischen Republik
diverse verbotene Feuerwerkskörper erworben hatten. Bei der Inaugenscheinnahme
der Pyrotechnik stellten die Beamten fest, dass die erforderlichen
CE-Prüfzeichnen nicht vorhanden waren. Aus diesem Grund wurde gegen die beiden
Personen ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
eingeleitet und die aufgefundene Pyrotechnik beschlagnahmt.
Die
Bundespolizei warnt ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener
Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen
Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen
Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in
der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen
Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das
Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe
gestellt.
In Deutschland
zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen
(BAM- oder CE-Zeichen) versehen.
Quelle: Bundespolizei
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