Die Stadt Falkenstein/Vogtl.
ist erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Grünbach
und Neustadt/ Vogtl. Als erfüllende Gemeinde nimmt sie die Aufgaben für alle
Gemeinden war. Die Gemeinde Bergen ist Mitglied des Verwaltungsverbandes
„Jägerswald“, dem außerdem die Gemeinden Theuma, Tirpersdorf und Werda
angehören.
Die Stadt Falkenstein/Vogtl.
und die Gemeinde Bergen hatten mit Vereinbarung vom 16. Dezember 2010 die
Eingliederung der Gemeinde Bergen in die Stadt Falkenstein/Vogtl. vereinbart.
Die erforderliche Genehmigung dieser Vereinbarung durch die Rechtsaufsichtbehörde
beim Landratsamt des Vogtlandkreises wurde nicht erteilt. Hiergegen legten die
Stadt Falkenstein/Vogtl. und die Gemeinde Bergen Widerspruch ein.
Mit Widerspruchbescheid vom
10. Oktober 2012 der Landesdirektion Sachsen wurden die Widersprüche
zurückgewiesen. Die Zurückweisung der Widersprüche wurde im Wesentlichen damit
begründet, dass angesichts der heranzuziehenden Maßstäbe (die Einwohnerzahl,
die landesplanerische Absicht der Sicherung des ländlichen Raumes sowie die Mehrheit
in der Verbandsversammlung) und nach Auswertung der Sachvorträge der Widerspruchsführenden
nicht erkennbar ist, warum einer Eingliederung der Gemeinde Bergen in die Stadt
Falkenstein/Vogtl. ein höheres Gewicht beizumessen sein soll als dem Festhalten
an den bestehenden räumlichen und verwaltungsstrukturellen Gegebenheiten mit
Optionen zur Effizienzsteigerung im Verwaltungshandeln innerhalb des
Verwaltungsverbandes „Jägerswald“.
Der
am Sonntag stattfindende Bürgerentscheid wird durch den Widerspruchbescheid der
Landesdirektion Sachsen nicht berührt. Gegen den Widerspruchbescheid kann Klage
beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben werden.
Quelle Landesdirektion Sachsen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen