Gegen eine 47-jährige Ukrainerin wird nun wegen des
Verdachts des Gebrauchs eines erschlichenen Visums und wegen des Verdachts der
Aufnahme einer unerlaubten Erwerbstätigkeit ermittelt.
Die Frau, die gestern durch die gemeinsame
Fahndungseinheit aus Bundespolizei und polnischem Grenzschutz aufgegriffen
wurde, war im Juli des vergangenen Jahres mit einem erschlichenen polnischen
Visum nach Deutschland gereist. Anschließend arbeitete sie ohne Erlaubnis als
Reinigungskraft und als Kindermädchen. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde
die Zahlung einer Sicherheitsleistung angeordnet. Mit einer
Ausweisungsverfügung der zuständigen Ausländerbehörde in der Hand setzte sie
ihre Reise in die Ukraine fort.
Quelle: Bundespolizei
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