Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am vergangenen Samstag (14. April
2012) Haftbefehl gegen den 27-jährigen
deutschen und libyschen Staatsangehörigen Ahmed K. wegen des
dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen
terroristischen Vereinigung erlassen (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).
Die Bundesanwaltschaft
hatte den Beschuldigten am Abend des 13. April 2012 am Flughafen Köln/Bonn vorläufig festnehmen
lassen.
Aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs befindet er sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte
ist dringend verdächtig, seit Ende des Jahres 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland für die ausländische terroristische Vereinigung "Islamische
Bewegung Usbekistan (IBU)"
tätig gewesen zu sein. Er soll von der Führung der
"IBU" vor allem damit betraut worden sein, Geld für die Organisation
zu beschaffen und Kämpfer für deren militanten Jihad in Waziristan zu
rekrutieren.
So soll er der "IBU"-Führung über einen
Mittelmann im Dezember 2010 und im Januar 2011 insgesamt 4.500 Euro zur
Verfügung gestellt haben.
Außerdem soll er im Juli oder August 2011 einer Person
den Treueeid auf die "IBU" abgenommen und sie damit als Mitglied in
die terroristische Vereinigung aufgenommen haben. Darüber hinaus ist der
Beschuldigte dringend verdächtig, in die Medienarbeit der Organisation
eingebunden gewesen zu sein. So soll er im September 2011 den Auftrag übernommen haben, ein Propagandavideo
mit Szenarien für Terroranschläge der "IBU" in Deutschland zu
erstellen.
Mit den weiteren
kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das
Bundeskriminalamt beauftragt.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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