Dienstag, 16. Juni 2015

Nach Hause telefonieren - Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Kosten der Handynutzung im Ausland


Während die Urlaubssaison längst ihren Lauf genommen hat, debattieren EU-Politiker noch über die Zukunft der Roaming-Tarife. Die ursprünglich geplante Abschaffung der Roaming-Gebühren ist vorerst vom Tisch. Es fallen deshalb bis auf Weiteres die seit 1. Juli 2014 geltenden Kosten an: Abgehende Gespräche kosten seither 23 Cent, eine SMS maximal 7 Cent und mobiles Surfen noch 24 Cent pro MB. Der Empfang von Nachrichten auf der Mailbox ist kostenfrei, das Abhören hingegen kostet so viel wie ein empfangenes Gespräch, also 6 Cent.

Auch weiterhin gültig ist ein so genannter Kosten-Airbag für die Datennutzung. Der Preis liegt hierfür bei 59,95 Euro. „Das Positive am Kosten-Airbag ist die Benachrichtigung des Nutzers mit einer Warn-SMS vom Anbieter, wenn 80 Prozent dieses Betrags verbraucht sind. Ist der Betrag vollständig erreicht, muss der Anbieter die Verbindung kappen. Wer sein Handy dann weiter nutzen will, muss sich aktiv beispielsweise mit einer SMS an seinen Anbieter wenden, um die Kostenbremse auszuschalten“, erklärt Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese Kostenbremse gilt – anders als die sonstigen Preishöchstgrenzen der Roaming-Verordnung – weltweit. Ist die Bremse bei einem ausländischen Netzbetreiber technisch ausnahmsweise nicht realisierbar, muss der Verbraucher bei der Einreise in ein solches Land darüber informiert werden. Die meisten Mobilfunkunternehmen haben inzwischen spezielle Angebote für das Telefonieren ins Ausland sowie extra Surf-Pakete, die in der Regel für mehrere Zeiträume im Jahr und teilweise auch für bestimmte Länder angeboten werden.

Da sich Smartphones nahezu permanent ins Netz einwählen, um Daten herunterzuladen, die Aktualisierung von Apps automatisch erfolgt oder die GPS-Daten neu koordiniert werden, entsteht schnell ein ungewollter Volumenverbrauch, der zu unnötigen Kosten führt. „Wer sich vor so etwas schützen will, sollte im Urlaub das mobile Datennetz am Smartphone am besten ganz ausstellen und nur aktivieren, wenn das Internet gezielt genutzt werden soll", empfiehlt Henschler.

Die Roaming-Verordnung gilt außer in den 28 Mitgliedstaaten der EU auch in Norwegen, Island und Liechtenstein, nicht aber beispielsweise in der Türkei. Dabei ist vielen Verbrauchern nicht bewusst, dass die Tarifobergrenzen nur für die Handynutzung vom Ausland ins Heimatland oder ein anderes Land gelten. Telefonate aus dem Inland ins Ausland unterfallen ebenso wenig dem Roaming wie reine Inlandstelefonate. Hier können deshalb entsprechend der jeweiligen Tarife der Anbieter höhere Preise anfallen.


Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

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