Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Juli 2013 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den 37-jährigen deutschen und syrischen Staatsangehörigen Samer C. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit Unterschlagung erhoben (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, § 246 Abs. 1, § 52 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte war von März 2011 bis Februar 2012 für einen syrischen Geheimdienst tätig. Seine Aufgabe war es, in Deutschland lebende syrische Oppositionelle und deren Aktivitäten zu beobachten und auszuspähen. In Erfüllung seines nachrichtendienstlichen Auftrags beschaffte er insbesondere Fotos von Angehörigen der syrischen Opposition in Berlin, um seinem geheimdienstlichen Auftraggeber die Identifizierung von Gegnern des syrischen Regimes zu ermöglichen. Die von ihm beschafften Informationen und Bilddateien leitete er dem Militärbüro an der syrischen Botschaft in Berlin
zu.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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