Die
Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 59 Jahre alten
Angeschuldigten aus Arnsdorf wegen des Tatvorwurfs des Totschlags abgeschlossen.
Es wurde Anklage zum
Landgericht Görlitz – Schwurgericht – erhoben.
Dem Angeschuldigten
wird vorgeworfen, in den späten Abendstunden des 16. Dezember 2012 auf den in
seiner Wohnung befindlichen 49 Jahre alten Geschädigten mit den Fäusten
eingeschlagen und an dessen Hals gedrosselt zu haben. Der Geschädigte verstarb
noch in der Wohnung aufgrund Erstickens.
Der Angeschuldigte
stellt die Tat in Abrede, er habe aus Notwehr gehandelt.
Die Staatsanwaltschaft
Görlitz hält diese Einlassung aufgrund der geführten Ermittlungen für
hinreichend widerlegt.
Totschlag ist mit
Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu 15 Jahren bedroht.
Quelle: PD Görlitz
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