Freitag, 12. April 2013

Ab Mai startet wieder Bekämpfung des Riesen-Bärenklau in Zwickau - Auch Grundstückseigentümer und –nutzer sind aufgerufen




Ab Mai startet wieder Bekämpfung des Riesen-Bärenklau in Zwickau - Auch Grundstückseigentümer und –nutzer sind aufgerufen

Auch in diesem Jahr findet ab Mai wieder eine flächenhafte Bekämpfung des giftigen Riesen-Bärenklau statt, um eine weitere Ausbreitung dieser gefährlichen Pflanze zu vermindern. Die Arbeiten werden durch Mitarbeiter der Beschäftigungsförderungsgesellschaft Zwickau (BFZ) durchgeführt. 

Herkunft

Der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), auch als Herkulesstaude bekannt, gehört zur Familie der Doldengewächse und ist eine der bekanntesten gebietsfremden Pflanzenarten (sog. invasive Neophyten). Die ursprünglich aus dem Kaukasus stammende zweijährige Staude wurde vor etwa 100 Jahren in Deutschland als dekorative Gartenzierpflanze eingeführt und ist leicht an ihrer Größe, ihren riesigen Doldenblüten, den bis zu 1 m  großen fiederteiligen Blättern und dem meist dunkelrot gefleckten Stängel erkennbar. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts entwickeln sich allerdings vermehrt Massenbestände der bis zu 3,5 m großen Pflanze in unserer heimischen Natur. 

Vorkommen

Die Herkulesstaude besiedelt bei uns bevorzugt Uferbereiche von Gewässern, aber auch Straßenränder, Brachflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Gerade die Nähe zu Fließgewässern fördert die Fernverbreitung der Pflanze, da die schwimmfähigen Samen über weite Strecken transportiert werden können. Eine Pflanze kann über 40.000 Samen bilden. Besonders das massenhafte Auftreten an Uferbereichen ist problematisch, weil die ursprüngliche Vegetation verdrängt wird und so die Gefahr der Ufererosion steigt, da die Pfahlwurzeln von Heracleum mantegazzianum keine Boden festigende Wirkung haben. Die bereits im Boden liegenden Samen bleiben bis zu 8 Jahre lang keimfähig.

Im Mai beginnen die Pflanzen mit der Blütenbildung. Durch die Vernichtung der Blüten wird die Reproduktion der Bestände verhindert. Nachfolgende Kontrollen sind jedoch unbedingt erforderlich, um die entstehenden Notblüten ebenfalls beseitigen zu können.

Die Blüten müssen bei mindestens 70 Grad/ Celsius in einer Kompostieranlage behandelt werden, um die Keimfähigkeit der Samen dauerhaft zu zerstören. 

Gesundheitliche Risiken

Durch die Ausbreitung sind nicht nur die einheimischen Pflanzenarten von Verdrängung bedroht, sondern die Pflanze stellt vor allem eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Alle Pflanzenbestandteile, besonders aber der Pflanzensaft enthalten photosensibilisierende Furanocumarine. Diese Inhaltsstoffe werden bei Berührung der Pflanze durch die Haut aufgenommen und verursachen insbesondere bei Sonnenbestrahlung schwere Hautentzündungen. Nach 20 bis 48 Stunden bilden sich auf den betroffenen Hautpartien abgegrenzte Rötungen und es kommt zu Blasen- und unter Umständen zu Ödembildung, vergleichbar mit Verbrennungen zweiten bis dritten Grades. Diese Hautschädigungen heilen nur langsam ab und können Narben hinterlassen.

Besonders spielende Kinder sind gefährdet, da die Pflanzen aufgrund ihrer markanten Erscheinung gern als Spielplatz aufgesucht werden. 

Das Garten- und Friedhofsamt und das Tiefbauamt rufen deshalb alle Grundstückseigentümer und –nutzer zur Bekämpfung dieser Pflanze auf! 

Bekämpfung

Bei den Bekämpfungsmaßnahmen ist zu beachten, dass unbedingt Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzbrille, langärmelige Kleidung und Gummistiefel) getragen werden und wenn möglich bei bedecktem Himmel gearbeitet wird, um Hautschäden durch Pflanzensaft vorzubeugen. Pflanzensaftspritzer auf der Haut sind sofort mit reichlich Wasser abzuwaschen. 
Beim Vorkommen einzelner oder weniger Pflanzen können deren Blütenstände, in einem Plastiksack verpackt mit dem Restmüll entsorgt werden. Die übrigen Pflanzenteile sind kompostierbar. Das Ausstechen der Wurzel ist wegen deren Pfahlform mühsam aber sinnvoll. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass besonders im Umfeld der größeren Bestände keine Kinder spielen bzw. Umgang mit Teilen der Pflanzen haben, um Gesundheitsschäden zu vermeiden. Im Übrigen kann nur davor gewarnt werden, diese Pflanzen bewusst als Gartenzierpflanzen einzusetzen bzw. zu erwerben. 
Bei größeren Mengen anfallender Blüten des Riesen-Bärenklau besteht die Möglichkeit der Abholung und fachgerechten Entsorgung. Diese Leistung ist kostenfrei. Dazu bitten das Garten- und Friedhofsamt und das Tiefbauamt um eine entsprechende Anmeldung unter Telefon 836701 oder  836601. 
Um den Abholungsaufwand zu optimieren, ist es sinnvoll, dass sich mehrere betroffene Grundstückseigentümer/ -nutzer zusammentun, um einen gemeinsamen Abholtermin zu vereinbaren.

Sollten größere Bestände festgestellt werden, wird ebenfalls um telefonische Meldung an die genannten Telefonnummern gebeten. 

Die Mitarbeiter des Tiefbau- sowie des Garten- und Friedhofsamtes bedanken sich jetzt schon für die Unterstützung! 


Quelle: Presse- und Oberbürgermeisterbüro Stadtverwaltung Zwickau


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