Mittwoch, 20. Februar 2013

Gericht weist Feststellungsklage des DEB ab






Gericht weist Feststellungsklage des DEB ab

München - Das Landgericht München I hat am gestrigen Tag die Feststellungsklage des Deutschen Eishockey Bund e.V. im Bezug auf die Stimmenanteile bei der Eishockey Spielbetriebsgesellschafts mbH (ESBG) abgewiesen. Der Verband beauftragte im September eine renommierte, auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei, um gemeinsam mit dem SC Riessersee und dem ESV Kaufbeuren die Stimmrechtsverteilung innerhalb des ESBG vor dem Münchner Landgericht zu klären.
„Die Frage der Stimmrechtsbeschneidung, die im Rahmen der letzten Gesellschafterversammlung vollzogen wurde, bedarf einer Klärung, um geordnete Verhältnisse für die Zukunft herzustellen. Ohne klare Regelungen und das Einhalten von Vorschriften ist keine strukturelle Kontinuität zu erreichen.“ erklärte der Deutsche Eishockey Bund e.V. in seiner Pressemitteilung vom 5. September 2012 die Gründe für diesen rechtlichen Schritt. Nach dem gestrigen Urteil, welches allen Partien zugestellt wurde, muss der Deutsche Eishockey Bund e.V. für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Der Verband hatte sich nach der Verhandlung im Dezember des vergangenen Jahres noch als „Punktsieger“ gesehen, doch die Richterin in München widersprach mit dem Urteil dem Rechtsverständnis des Klägers. Für die Zweitligisten gilt es nun in den kommenden Wochen und Monaten die Zukunft der zweithöchsten deutschen Spielklasse im Sinne des Sports und nicht durch Rechtswege weiter zu gestalten. 



Quelle: Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH ⋅ESBG ⋅ München/ Eispiraten Crimmitschau


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