Mittwoch, 20. Februar 2013

Dresden in Ingolstadt am 23. Februar 2013 - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik -




Die Bundespolizei informiert zum Auswärtsspiel der SG Dynamo

Dresden in Ingolstadt am 23. Februar 2013 - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik -

Pirna - Am Samstag, dem 23. Februar 2013 findet in Ingolstadt die Fußballbegegnung zwischen dem FC Ingolstadt 04 und der SG Dynamo Dresden statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft reisen zahlreiche Fans mit
Reisezügen der Deutschen Bahn AG und dem eingesetzten Entlastungszug/Sonderzug an.

Aus Sicherheitsgründen wird den mit der Bahn reisenden Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik in den Reisezügen
auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes und dem eingesetzten Entlastungszug / Sonderzug per Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei untersagt.

Dieses Verbot gilt am 23. Februar 2013 im Zeitraum von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowohl für die Anreise als auch die Abreise auf der Verbindungsstrecke Dresden - Ingolstadt.

Die Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte Gruppierungen im Zusammenhang mit einem Fußballspiel erhebliche Straftaten
begangen und dadurch andere Reisende gefährdet und das Eigentum der Deutsche Bahn AG beschädigt haben. Hierbei sind wiederholt Glasflaschen und
Getränkedosen gezielt als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppierungen oder Schienenfahrzeugen eingesetzt worden. Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna oder bei der Bundespolizeiinspektion Dresden, Schweitzer Straße 3a, 01069 Dresden während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht. 
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen Kontrollen
durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge
an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. 
Bei Verweigerung der Kontrollen kann es zu einem Platzverweis bzw. zu einem
Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen kommen.


Quelle: Bundespolizeidirektion Pirna


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