Montag, 29. Oktober 2012

Zahl der Geldwäscheverdachtsanzeigen erneut gestiegen - Veröffentlichung des Jahresberichts der Financial Intelligence Unit Deutschland für 2011




BKA: Zahl der Geldwäscheverdachtsanzeigen erneut gestiegen ...


Zahl der Geldwäscheverdachtsanzeigen erneut gestiegen -
Veröffentlichung des Jahresberichts der Financial Intelligence Unit
Deutschland für 2011

Wiesbaden  - Bei der im Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelten
Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, der nationalen Zentralstelle
zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, sind im
Jahr 2011 12.868 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
eingegangen (2010: 11.042). Das ist ein neuer Höchststand seit Inkrafttreten
des Gesetzes 1993. Dass sich dieser Trend auch in 2012 fortsetzen könnte,
lassen die im ersten Halbjahr 2012 eingegangenen 6.798 Verdachtsanzeigen erwarten, ein Anstieg von circa 5 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Diese Zahlen stellte heute BKA-Präsident Jörg Ziercke in Wiesbaden bei
der gemeinsam mit Gabriele Hahn, Exekutivdirektorin der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), veranstalteten Pressekonferenz zur
Veröffentlichung des FIU-Jahresberichtes 2011 vor.

Bei knapp der Hälfte der Anzeigen erhärtete sich nach Prüfung des
Sachverhaltes durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder der
Verdacht einer Straftat, sagte Jörg Ziercke. Nach wie vor sind es insbesondere Betrugsdelikte, die als Vortat zur Geldwäsche festgestellt wurden.

Dies korrespondierte mit der zunehmenden Zahl von Verdachtsanzeigen im
Zusammenhang mit so genannten Financial Agents. 
Dabei handelt es sich um Personen, die ihr Privatkonto für
geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen und dort eingehende
Beträge gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten
weiterleiten. Beteiligungen von Finanzagenten waren in 2011 insgesamt 3.992
Verdachtsanzeigen (circa 31 Prozent) zu entnehmen: Ebenfalls ein neuer Höchststand.

Der Rückgang der Verdachtsanzeigen im Zusammenhang mit Financial Agents
im ersten Halbjahr 2012 von rund 20 Prozent gegenüber dem vergleichbaren
Vorjahreszeitraum deutet darauf hin, dass Präventionsmaßnahmen des BKA und der Landeskriminalämter, beispielsweise die Sensibilisierung der nach dem GwG Verpflichteten, nun Wirkung entfalten. Trotzdem warnte BKA-Präsident Jörg Ziercke: 
"Sich als Financial Agent anwerben zu lassen und damit schnelles Geld
verdienen zu wollen, ist nur ein vermeintlich lukratives Geschäft. 
Finanzagenten drohen nicht nur Strafen wegen leichtfertiger Geldwäsche, sie
müssen auch mit Schadensersatzansprüchen der Geschädigten rechnen."

Im Bereich des Umsatzsteuerbetruges als Vortat zur Geldwäsche zeichnete
sich - bedingt durch gesetzliche Änderungen im Juli 2010 - eine Verlagerung
vom Handel mit CO2-Emissionszertifikaten auf andere Handelsgüter wie
Edelmetalle, Elektroartikel und auch Energie ab. 
Auch beim Steuerbetrug mit diesen Handelsgütern besteht ein hohes
Schadenspotential. Das belegte beispielsweise ein von Steuerfahndung und BKA in 2011 geführtes Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 23 Beschuldigte wegen des Verdachts der Geldwäsche und der bandenmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Handel von Mobilfunktelefonen. Durch die Taten entstand dem Fiskus ein Schaden von mehr als 50 Millionen Euro. Im Rahmen der Vermögensabschöpfung konnten in diesem Strafverfahren rund 3,5 Millionen Euro gesichert werden. BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Bei derartigen Umsatzsteuerkarussellen werden neben hochpreisigen Waren zunehmend immaterielle Wirtschaftgüter und Dienstleistungen gehandelt. Diese müssen von den Tätern nicht physisch bewegt und über Staatsgrenzen transportiert werden, was das Entdeckungsrisiko verringert und die Kosten der Täter senkt.
Da ähnlich wie beim Handel mit Emissionszertifikaten hohe Schäden entstehen
können, ist die Bekämpfung gerade auch dieses Phänomens dem BKA sehr
wichtig."

Im Bereich der Organisierten Kriminalität wurden im Jahr 2011 in
209 von 589 Verfahren (circa 35 Prozent) Hinweise auf Geldwäsche
festgestellt. In 136 dieser Verfahren konnten diese Hinweise so weit
konkretisiert werden, dass auch Ermittlungen wegen Geldwäsche durchgeführt
wurden.

Die Suche nach ungewöhnlichem Finanzgebaren ist auch ein wichtiges
Instrument der Terrorismusbekämpfung. 2011 wurde in 194 Anzeigen seitens der Verpflichteten der Verdacht der Terrorismusfinanzierung gemeldet, eine
Zunahme von rund 56 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 
Grundsätzlich werden alle Verdachtsanzeigen auf mögliche Bezüge zur
Politisch Motivierten Kriminalität überprüft, da diese ein wichtiges
Instrument der Terrorismusbekämpfung sind.

Wie wichtig auch weiterhin die Sensibilisierung der nach dem GwG
Verpflichteten aus dem sogenannten Nicht-Finanzsektor ist, belegt eine im
Auftrag des BKA durchgeführte Fachstudie zur "Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland". Sie kommt zu dem Schluss, dass sich der Immobilienmarkt für Geldwäscheaktivitäten eignet, gleichzeitig aber das Wissen für mögliche Formen der Geldwäsche noch gering ist. 
BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Wir werden mit diesen Ergebnissen aktiv auf den
Immobiliensektor zugehen, um das Bewusstsein für die Geldwäscheprävention zu schärfen und für die erforderliche Aufmerksamkeit zu werben. Außerdem werden wir an die zuständigen Aufsichtsbehörden herantreten, um diese bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beratend zu unterstützen."

   "Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein
Eckpfeiler der gesellschaftlichen Stabilität", sagte
BaFin-Exekutivdirektorin Gabriele Hahn. Damit ein Gemeinwesen funktioniere,
sei es von größter Bedeutung, dass die Bürger in das Wirtschaftssystem und
auf ihre Sicherheit vertrauen könnten.

Als "ausgesprochen positiv" bewertete die Exekutivdirektorin die erneut
gestiegene Zahl der Verdachtsmeldungen. 2011 gingen insgesamt
12.868 Verdachtsmeldungen ein (2010: 11.042). 91 Prozent davon stammten von den Instituten und Unternehmen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen. "Das belegt aus meiner Sicht eindrucksvoll, dass Gesetze nur dann funktionieren, wenn ihre Umsetzung und Einhaltung von einer kompetenten Behörde effektiv überwacht werden", betonte Hahn.

International tonangebend ist dabei die Financial Action Task Force, kurz
FATF. Sie hat im Februar dieses Jahres 40 neue Empfehlungen veröffentlicht.
Darin spielt neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erstmals auch die
Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eine wichtige
Rolle. Hahn hob insbesondere die neue Empfehlung hervor, Fälle schwerer
Steuerhinterziehung zwingend als Vortat von Geldwäsche zu behandeln. 
Während es in Deutschland schon entsprechende Vorschriften gebe, müssten
andere Staaten ihre Gesetze anpassen. "Das wird die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit der Behörden verbessern", prognostizierte Hahn.

   Seit dem letzten Jahr beaufsichtigt die BaFin E-Geld-Agenten, Agenten von
Zahlungsinstituten und Agenten, die für Kreditinstitute E-Geld vertreiben
und rücktauschen. "Die Prüfungsaktivitäten laufen auf Hochtouren",
berichtete Hahn. Leider habe sich die Befürchtung bestätigt, dass viele der
Kleinunternehmen, die als Agenten tätig werden, wenig bis gar keine
Erfahrung in der Geldwäschebekämpfung aufwiesen. "Vielen fehlt einfach das
Verständnis für die spezifischen Geldwäscherisiken bestimmter Produkte."
Auch würden die Identifizierungspflichten nur unzureichend umgesetzt. "Da
ist noch viel Nachholbedarf. Die BaFin wird konsequent darauf hinwirken,
diesen Missstand zu beheben."

Der Gesetzgeber hat bereits reagiert: Mit dem Gesetz zur Optimierung der
Geldwäscheprävention hat er durch § 25i Kreditwesengesetz eine neue Regelung eingeführt, die besondere Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft vorschreibt.
"Damit ist nun beispielsweise ausdrücklich im Gesetz verankert, dass sich
der Endverbraucher identifizieren muss, wenn er E-Geld gegen Bargeld
erhalten will", erklärte Hahn. Dieses Instrument habe sich als sehr wirksam
erwiesen, um Geldwäscherisiken zu minimieren. So sei es möglich, den
E-Geld-Fluss und die gesamte Zahlungskette mit Intermediären,
E-Geld-Inhabern und Akzeptanten vollständig nachzuvollziehen. Die BaFin hat
im April 2012 ein umfangreiches Merkblatt zum neuen § 25i Kreditwesengesetz
herausgegeben, das über die Einzelheiten der genannten Pflichten informiert.

Außerdem erweitert die Neuregelung die Prüfungs- und Aufsichtskompetenzen
der BaFin: Sie beaufsichtigt nun nicht mehr nur das einzelne Institut,
sondern auch den jeweiligen E-Geld-Träger, auf dem der Betrag gespeichert
wird. Die BaFin kann damit überprüfen, ob die technischen Vorgaben
eingehalten werden, die das Gesetz vorschreibt. "Wenn wir feststellen, dass
das nicht geschieht, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen", kündigte Hahn an.

Sie ging außerdem auf einen Gesetzentwurf ein, der aktuell in den
parlamentarischen Gremien diskutiert wird und das Geldwäschegesetz ergänzen soll. Der Entwurf nimmt die Geldwäschegefahren des Online-Glücksspiels ins Visier: Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet sollen künftig interne Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche treffen, die Spieler identifizieren und gesonderte Spielerkonten einrichten. "Außerdem - und hier kommt die BaFin ins Spiel - sieht das Gesetz besondere Sorgfaltspflichten für Kredit- und Zahlungsinstitute vor, die die Zahlungsströme bei Online-Glücksspielen abwickeln", berichtete Hahn. Darüber hinaus müssten künftig spezielle Händlercodes für Online-Glücksspiel-Transaktionen vergeben werden, was es deutlich erleichtere, Zahlungen an die Glücksspielanbieter nachzuvollziehen.

Trotz der erzielten Erfolge machten Jörg Ziercke und Gabriele Hahn
deutlich, dass das Zusammenspiel von Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden kontinuierlich ausgebaut werden muss. Denn nur der fortlaufende Austausch von Informationen zu neuen Tatbegehungsweisen der Geldwäsche ermöglicht eine genaue Analyse der Gefährdungslage sowie die darauf abgestimmte Ausrichtung polizeilicher Ermittlungen und aufsichtsrechtlicher Maßnahmen.

Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage
des BKA unter www.bka.de abgerufen werden.


Quelle: Bundeskriminalamt



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