Freitag, 31. August 2012

Stadion an der Gellertstraße in Chemnitz



Antrag der Stadt Chemnitz auf rechtsaufsichtliche Genehmigungen für die genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Umbau des „Stadions an der Gellertstraße“

Die Stadt Chemnitz legte am 9. August 2012 der Landesdirektion den Beschluss des Stadtrates vom 18. Juli 2012 zum Umbau des Stadions an der Gellertstraße vor und beantragte die hierfür erforderlichen Genehmigungen.
Mit Schreiben vom 30.08.2012 teilte der Präsident der Landesdirektion, Dietrich Gökelmann, der Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz, Barbara Ludwig, mit, dass Gegenstand der Genehmigungen die jeweiligen Verträge und nicht die internen Sachentscheidungen in Form eines Stadtratsbeschlusses sein können. Da dem Stadtratsbeschluss jedoch nur Eckpunkte zum Inhalt der beabsichtigten Vereinbarungen, aber keine Verträge oder Entwürfe beigefügt waren, fehlt dem Beschluss schon aus formalen Gründen die Genehmigungsreife.

Zudem verwies der Präsident der Landesdirektion darauf, dass die Landesdirektion der Stadt Chemnitz mehrfach mitgeteilt hat, dass die Beauftragung der GGG mit dem Umbau des Stadions im Wege der Direktvergabe vergaberechtlich unzulässig ist.

Dennoch beinhaltet der Stadtratsbeschluss vom 18.07.2012 den Antrag zur Genehmigung des Abschlusses eines genehmigungspflichtigen Bau- und Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt Chemnitz und der GGG.
Dazu teilte der Präsident der Landesdirektion der Stadt mit, dass die Genehmigung nicht erteilt werden könne, da der aus der Einbeziehung der GGG resultierende  Verstoß gegen die vergaberechtlichen Vorschriften die gesetzlichen Grenzen kommunalen Handelns verletzen würde.

Wegen der fehlenden Genehmigungsfähigkeit des Bauerrichtungs- und Finanzierungsvertrages mit der GGG und dessen enger Verknüpfung mit den weiteren noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarungen stehen nach Auffassung der Landesdirektion auch deren Erforderlichkeit und Genehmigungsfähigkeit in Frage.
Die Landesdirektion stellt der Stadt im Ergebnis daher anheim, ihre Genehmigungsanträge zum Beschluss des Stadtrates vom 18. Juli 2012 zurückzunehmen und diese nach Durchführung eines den vergaberechtlichen Vorschriften genügenden Vergabeverfahrens zur Bauerrichtung und Finanzierung unter vollständiger Beibringung der für die Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen erneut zu stellen.

Quelle: Landesdirektion Sachsen


Stellungnahme des Chemnitzer FC zur Medieninformation der Landesdirektion Sachsen vom 31.08.2012:


Der Chemnitzer FC nimmt zu der Medieninformation der Landesdirektion Sachsen vom 31.08.2012 wie folgt Stellung.

Dr. Mathias Hänel – Vorstandsvorsitzender:
„Eine inhaltliche Bewertung der Pressemitteilung der Landesdirektion Sachsen steht uns nicht zu, da es sich um eine Thematik zwischen der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen handelt.

Wir gehen davon aus, dass spätestens bis zum nächsten Zulassungsverfahren beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) im März 2013 eine Lösung gefunden sein muss. Ansonsten haben wir ernsthafte Bedenken, vom DFB keine Zulassung für das Spieljahr 2013/2014 zu erhalten, womit der Profifußball-Standort Chemnitz gefährdet sein könnte.“

Stadt Chemnitz wird offene Punkte beim Stadionumbau mit Landesdirektion klären:


die Stadt Chemnitz hat die heutige Medienformation der Landesdirektion Sachsen zur Ablehnung der rechtaufsichtlichen Genehmigungen zur Kenntnis genommen.

Die Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung und Landesdirektion sind in allen Projektphasen erfolgt. Auch Vertragsentwürfe und Vertragsinhalte haben der Genehmigungsbehörde vorgelegen. Zugleich hat die Stadt jedoch auch mehrfach darauf hingewiesen, dass die finale Fassung der Verträge erst dann vorgelegt werden kann, wenn die grundsätzliche Zustimmung zum Projekt insgesamt in Aussicht gestellt wird. Um die Genehmigungsfähigkeit herzustellen, ist die Stadt Chemnitz jedoch selbstverständlich bereit, ggf. weitere Unterlagen einzureichen.

Zur Frage der Beauftragung ihrer Tochtergesellschaft GGG hat sich die Stadt Chemnitz gegenüber der Landesdirektion zuletzt im Juli geäußert und unter Einbeziehung einer auf diesem Fachgebiet spezialisierten Kanzlei die Entscheidung umfassend begründet.

„Wir gehen davon aus, dass uns der Freistaat bei diesem Projekt für den Chemnitzer Fußball entsprechend der Zusage des Ministerpräsidenten unterstützt. Wir werden daher das Gespräch mit der Landesdirektion suchen, um die offenen Punkte zu klären und gemeinsam die Grundlage für eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen“, sagte Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig.

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