Knapp
zehn Jahre nach der großen Flutkatastrophe im August 2002 hat die
Landesdirektion Sachsen am 31. Mai 2012 den Bau von umfangreichen
Hochwasserschutzmaßnahmen in der Stadt Frankenberg und der Gemeinde Lichtenau/
OT Niederlichtenau genehmigt.
Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens waren über 40 Stellungnahmen von Behörden,
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Leitungsträgern und anerkannten
Naturschutzvereinigungen sowie über 20 Einwendungen auszuwerten und zu
prüfen.
Nach
Abschluss des Planfeststellungsverfahrens kann nun die
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen als Trägerin des Vorhabens
dessen bauliche Umsetzung vorbereiten. Das Vorhaben umfasst den Bau von Deichen
und Hochwasserschutzmauern von insgesamt knapp 6 km Länge beidseits der
Zschopau sowie den Rückbau eines vorhandenen ca. 2 km langen Deiches. Durch die
Rückverlegung dieses Deiches kann in der Niederlichtenauer Zschopauaue zugleich
auch Retentionsraum für den Fluss zurück gewonnen werden.
Das
Großvorhaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Mio. Euro wird zu
einer erheblichen Verbesserung des Hochwasserschutzes vor allem für die Stadt
Frankenberg beitragen. Frankenberg war von der Flut 2002 besonders stark
betroffen. Damals strömte das Wasser mit hohen Fließgeschwindigkeiten und einem
Wasserstand von bis zu 2 m durch die Stadt. Künftig werden die Stadt und der
Ortsteil Niederlichtenau vor Hochwässern der Größenordnung HQ100 (statistisches
Wiederkehrsintervall von 100 Jahren) geschützt sein.
Ab Ende Juni wird der genehmigte Plan und der
Planfeststellungsbeschluss zwei Wochen zur Einsichtnahme in der Stadt
Frankenberg und der Gemeinde Lichtenau öffentlich ausgelegt. Auf die
öffentliche Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt und der Freien Presse sowie
die ortsüblichen Bekanntmachungen in den Kommunen wird hingewiesen
Quelle: Landesdirektion Sachsen
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