Freitag, 30. März 2012

ZWICKAU BIETET SOZIAL BENACHTEILIGTEN KINDERN KOSTENLOSES MITTAGESSEN



Neuregelung auch für den Nachwuchs von Studenten und Berufsschülern

Zwickau sorgt mit Beginn des neuen Schuljahres dafür, dass sozial benachteiligte Kinder ein kostenloses Mittagessen erhalten. Damit entlastet die Automobil- und Robert-Schumann-Stadt nicht nur die betroffenen Familien, sondern leistet insbesondere einen Beitrag zur gesunden Ernährung. Um die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung zu verbessern, kommen ab Sommer darüber hinaus auch Kinder von in Zwickau lebenden Studenten, Berufs- sowie Fachschülern in den Genuss einer kostenfreien Mittagsversorgung. Die entsprechenden Beschlüsse fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag mit sehr großer Mehrheit.

Mit der „Richtlinie zu Gewährung eines Zuschusses für die gesunde Ernährung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen“ übernimmt die Stadt ab Beginn des neuen Schuljahres den Eigenanteil in Höhe von 1 Euro, den Betroffene entsprechend des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Verpflegung in Schulen und Kindereinrichtungen bezahlen müssen. Die entsprechenden Zuwendungen kommen – auf Antrag – insbesondere den von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Wohngeld betroffenen Kindern und Jugendlichen zugute. Die Regelung gilt für die jungen Zwickauer, die eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten) oder Schule bis Abschluss der 10. Klasse in Zwickau besuchen. Um in jedem Fall zu gewährleisten, dass die Hilfe auch tatsächlich bei den Jüngsten ankommt, wird das Geld nicht direkt an die Betroffenen ausgezahlt, sondern von der Stadtverwaltung an den jeweiligen Essensanbieter überwiesen.

Die Stadt Zwickau greift damit eine Regelung auf, die bereits im März 2009 verabschiedet worden war. Damals hatte man sich ebenfalls für das kostenlose Mittagessen für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche entschieden. Mit der Einführung des neuen Bildungs- und Teilhabepaketes musste diese Richtlinie im vergangenen Jahr jedoch aufgehoben werden, da der Eigentanteil von den Betroffenen selbst aufzubringen war. Erst eine nachträglich geänderte Durchführungsbestimmung ermöglicht es den Kommunen nun, den Eigenanteil zu übernehmen, ohne dass diese Leistung den Leistungsempfängern als Einkommen angerechnet wird.

Einen gänzlich neuen Weg beschreitet die Stadt hingegen mit der Gewährung eines kostenfreien Mittagessens für die Kinder von Studenten, Berufsschülern sowie Schülern stattlich anerkannter Fachschulen, die ihren Hauptwohnsitz in Zwickau haben. Mit dieser Leistung sollen die betreffenden Eltern finanziell unterstützt werden und die Vereinbarkeit von Ausbildung und Kindeserziehung erhöht werden. Gleichzeitig will die Stadt zusätzliche Anreize schaffen, dass Betroffene ihren Lebensmittelpunkt in Zwickau haben.

Auch diese Regelung tritt mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 in Kraft. Im Unterschied zur Richtlinie zur gesunden Ernährung werden die Kosten des Mittagessens komplett von der Stadt getragen und rückwirkend für das Schulhalbjahr erstattet.

Für das Jahr 2012 stehen im Haushalt für beide freiwilligen sozialen Leistungen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Die Betroffenen werden durch Veröffentlichungen im Amtsblatt, im Internet und insbesondere durch Aushänge in den Zwickauer Kindertageseinrichtungen und Schulen über die neuen Möglichkeiten informiert.

Quelle: Stadt Zwickau

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