Donnerstag, 29. März 2012

Anklage gegen den 38-jährigen türkischen Staatsangehörigen Erol G., ein mutmaßliches Mitglied der DHKP-C



Die Bundesanwaltschaft hat am 24. Februar 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

   den 38-jährigen türkischen Staatsangehörigen Erol G.

   wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).

   Bei der "Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) handelt es sich um eine linksextremistische ausländische terroristische Vereinigung, die sich zum Ziel gesetzt hat, das verfassungsgemäße Regierungssystem in der Türkei durch einen revolutionären Umsturz zu beseitigen und durch ein kommunistisches Regime marxistisch-leninistischer Prägung zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 hat die Vereinigung zur Umsetzung ihrer Ziele in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt. Seit dem Jahre 2001 hat sie dabei wiederholt Selbstmordattentäter eingesetzt. Die DHKP-C verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als "Rückfront" unter anderem zur Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt.

   In der nunmehr zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, ab Februar 2007 in Deutschland in die Schulungs-, Jugend- und Propagandaarbeit sowie in die Beschaffung von Finanzmitteln für die DHKP-C eingebunden gewesen zu sein. Dabei soll er vor allem mit dem Verkauf der Organisationszeitschrift und der Durchführung kommerzieller DHKP-C-Veranstaltungen befasst gewesen sein. Darüber hinaus soll er sich jedenfalls in den Jahren 2008 und
2009 an den jährlichen Spendengeldsammlungen der Vereinigung beteiligt haben.

Quelle: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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