Freitag, 10. Februar 2012

Wichtiger Hinweis! Betreten bzw. Blockieren von Schienen ist lebensgefährlich und verboten



Am 13. Februar 2012 jährt sich die Bombardierung Dresdens zum 67. mal. Zum Gedenken an dieses Ereignis finden in Dresden eine Vielzahl von Versammlungen und Aufzügen sowie offizielle Gedenkveranstaltungen statt.

   Leider werden dabei auch immer wieder Bahngleise betreten, wodurch sich die Personen selbst in große Gefahr bringen. Auf den Gleisen fahren nicht nur Züge nach einem für alle ersichtlichen Fahrplan, sondern auch Güterzüge, die aufgrund Ihres Gewichtes auch bei niedrigen Geschwindigkeiten einen recht langen Bremsweg haben.

   Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Betreten der Gleise bzw. der Anlagen der Bahn ausschließlich autorisiertem Personal gestattet ist. Ein unrechtmäßiger Aufenthalt im Gleisbereich stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000.- Euro geahndet werden. Gleichzeitig macht die Bahn entstehende Kosten für die Ausfälle von Zügen aufgrund solcher Streckensperrungen im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfahrens geltend.

   Am 22.02.2011 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gleisbereich nicht als Ort für Versammlungen und Demonstrationen genutzt werden darf, da Schienen Verkehrswege sind, die nicht der Allgemeinheit unterliegen. Eine derartige Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit sieht das Bundesverfassungsgericht als konform mit dem Artikel 8 des Grundgesetzes an.

Quelle: Bundespolizei

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