Freitag, 3. Februar 2012

Warnung vor Betreten der Eisfläche der Talsperre Euba



Das Tiefbauamt der Stadt Chemnitz warnt davor, die Eisfläche der Talsperre Euba zu betreten. Zur Einhaltung des Stauziels (festgelegte Wasserspiegelhöhe) an der Talsperre wird der Wasserspiegel gesenkt, wodurch sich zwischen Eisfläche und Wasserspiegelfläche ein Hohlraum bildet. Das Eis kann an dieser Stelle leicht brechen. Zudem sind Rettungsaktionen bei hohlen Eisflächen sehr schwierig.
In diesem Zusammenhang wird zudem darauf hingewiesen, dass laut Grünflächensatzung auch das Betreten zugefrorener Flüsse, Seen oder Teiche verboten ist (siehe PM 908/2011).
In Chemnitz ist einzig auf dem Stausee Oberrabenstein bei entsprechender Eisstärke von mindestens 15 Zentimetern das Eislaufen erlaubt. Auskünfte dazu wie auch zu Eislaufzeiten auf den Anlagen der Eissport und Freizeit GmbH erhalten Interessenten unter Ruf 0371/ 389710.

Personen, die sich unbefugt auf dem Betriebsgelände der Talsperre Euba aufhalten, haften für alle Schäden die der Stadt Chemnitz aus der verbotenen Nutzung bzw. Handlung entstehen können.

Quelle: Stadt Chemnitz 

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