Montag, 27. Februar 2012

Haftbefehle gegen verurteilten Polen vollstreckt in Görlitz



Wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen hatte das Amtsgericht Görlitz einen Polen zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf den später durch die Staatsanwaltschaft Görlitz erlassenen Vollstreckungshaftbefehl wurden Bundespolizisten nun aufmerksam, als sie den 61-Jährigen kontrollierten. Ihm fehlten schließlich die entscheidenden 715 EUR, die ihn vor der Inhaftierung bewahrt hätten. Er wanderte hinter Gitter.

Auch eine 25-jährige Polin muss nun in die Justizvollzugsanstalt.
Gegen sie hatte das Amtsgericht Görlitz wegen Diebstahls die Freiheitsentziehung angeordnet. Die Frau war an der Stadtbrücke Görlitz kontrolliert worden.

Mehr Glück hatte da schon ein 27-jähriger Landsmann der beiden. Er war schließlich "flüssig", zahlte 380 EUR und blieb somit frei. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung ausstellen lassen.

Quelle: Bundespolizei

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