Montag, 6. Februar 2012

12 unerlaubt Eingereiste am Wochenende aufgegriffen



   Bereits am Freitag, den 3. Februar 2012, wurde ein türkischer Staatsangehöriger auf der BAB 17 in einem tschechischen Taxi festgestellt, der schon einmal, und zwar am Mittwoch, durch Bun-despolizisten wegen Verdacht der Urkundenfälschung und unerlaubter Einreise nach Deutschland festgenommen und im Anschluss nach Tschechien zurückgeschoben. Auch dieses Mal wurde er wieder an die tschechischen Behörden überstellt.

   Am Samstagabend gegen 23:00 Uhr konnten Bundespolizisten auf der BAB 17 vier serbische Staatsangehörige in einem serbischen Kleinbus feststellen. Drei Serben - 17, 39 und 44 Jahre alt - konnten lediglich Visa vorweisen, die nicht mehr zur Einreise nach Deutschland berechtigten. Beim serbischen Fahrer konnten die Beamten herausfinden, dass er bereits polizeilich in Erscheinung getreten ist. Und zwar hatte er schon einmal versucht, Personen unerlaubt nach Deutschland zu bringen. Dies ist ihm aber auch dieses Mal nicht gelungen und er wurde im Anschluss der polizeilichen Bearbeitung nach Tschechien zurückgeschoben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Einschleusen von Ausländern eingeleitet. Die drei Geschleusten wurden aufgefordert, die Bundesrepublik zu verlassen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.

   Am Sonntagabend gegen 19:30 Uhr stellten Bundespolizisten wiederum eine serbische Familie (Mutter, Vater und 2 Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren) auf der BAB 17 aus Tschechien kommend fest, welche bereits 2011 aufgrund einer unerlaubten Einreise nach Deutschland zurückgeschoben wurden und nun ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland haben. Alle vier wurden nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz nach Tschechien zurückgeschoben.

   Und zu guter Letzt: Ein 37-jähriger Serbe, ein 37-jähriger Mazedo-nier und ein 40-jähriger Russe wurden am Wochenende nach un-erlaubter Einreise entgegen einem deutschen Einreise- und Auf-enthaltsverbot ebenfalls nach Tschechien zurückgeschoben.

Quelle: Bundespolizei

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